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Kopierverbot Personalakte

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dmmx:
Liebe Foristen,

ich habe folgendes Problem: ich wollte gerade ein paar Aktenstücke aus meiner Personalakte kopieren. Leider war die beaufsichtigende Personalsachbearbeiterin sehr aufmerksam. Auf den betreffenden Seiten war handschriftlich "Nur für den Handakt!" vermerkt. Demnach seien sie keine Bestandteile der Personalakte und ich dürfe sie nicht kopieren.  Ich solle mit dem Verwaltungsleiter darüber sprechen. Es handelte sich aber nicht um Originale, sondern bereits um Kopien. Die Unterlagen befinden sich schon seit mindestens 6, eher 10 Jahren in meiner Personalakte. Dafür fehlen andere Bestandteile, die eigentlich hinein gehören würden;-) Die Akte an sich ist nicht paginiert.
Ich habe über den Sachverhalt einen Aktenvermerk angelegt.
Nun frage ich mich aber, wie das mit dem Kopierverbot ist. Und ob Akten, die physischer Bestandteil der Personalakte sind, einfach daraus entfernt werden dürfen. Also was einmal drin ist, bleibt auch drin. Wenn der AN nicht auf Entfernung plädiert. Fraglich ist auch, ob so ein handschriftlicher Vermerk wirklich stichhaltig ist. Im Prinzip kann ja jeder Spaßvogel da was drauf malen. Und natürlich, ob besagter "Handakt" nicht einen unzulässigen Nebenakt darstellt. "Handakten" sind doch eigentlich temporäre Akten, die nach Verwendung aufgelöst und in die regulären Aktenbestände eingegliedert werden müssen...

Spid:
Gründet das Recht zur Einsichtnahme auf §3 Abs. 5 TVÖD oder §3 Abs. 6 TV-L?

dmmx:
Hallo Spid,
es gilt TV-L.

Spid:
Der Anspruch bezieht sich auf die Gesamtheit der Personalakten im materiellen und formellen Sinne, ebenso besteht der Anspruch auf Kopien sämtlicher Inhalte - bloß nicht der gesamten Akte auf einmal. Der Anspruch ist gerichtlich durchsetzbar. Das vorherige Entfernen von Schriftstücken ist rechtswidrig. Auch die Vorlage entfernter Schriftstücke kann gerichtlich durchgesetzt werden.

dmmx:
Danke!
Es handelt sich aber um Aktenstücke, die m.E. nicht zwingend in der Personalakte landen müssen. Genauer gesagt, um eine Korrespondenz zwischen Abteilungsleitung, Personalstelle und Justiziariat betreffend die Umsetzung eines arbeitsgerichtlichen Urteils, das ich im Jahr 2010 erstritten hatte.
Gilt das von dir Gesagte auch für die genannten Unterlagen?
Es müssten zu dem Vorgang auch noch Prozessakten existieren, habe ich da eigentlich auch Einsichtsrecht? Wenn sich daraus z.B. entnehmen lassen würde, dass der AG wider besseres Wissen nicht legal gehandelt hat?

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