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Kopierverbot Personalakte
Spid:
Der Anspruch bezieht sich auf die Personalakte - einerseits auf die gesamte Personalakte, weshalb ersteres zu bejahen ist, andererseits nur auf die Personalakte, weshalb letzteres zu verneinen ist.
dmmx:
Nochmal vielen Dank für die kompetente Antwort!
dmmx:
D. h. also, wenn "versehentlich" Teile der Prozessakten in der Personalakte gelandet sind, dann darf ich das einsehen und kopieren und es darf nicht entfernt werden. Auf die Prozessakten an sich habe ich jedoch keinen Zugriff.
Nun frage ich mich aber, wie ich diesen Anspruch durchsetze, wenn etwas entfernt wurde. Die Personalakte an sich ist nicht paginiert und es gibt auch kein Inhaltsverzeichnis. Wie weise ich nach, dass etwas entfernt wurde? Gut, ich habe einen Aktenvermerk angelegt. Aber es gibt keine Zeugen für den Vorfall, schwupps sind die Akten im Schredder und keiner weiß, wovon ich spreche, ich kann mir das ja alles ausgedacht haben...
Spid:
Du bist doch von einer Mitarbeiterin an der Kopie gehindert worden. Es gibt also eine Zeugin.
dmmx:
Ja. Man kann schon davon ausgehen, dass sich im ÖD keiner wegen sowas eine Falschaussage ans Bein bindet, aber andererseits ist alles schon passiert.
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