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Wie hoch der Urlaubsanspruch in Probezeit?

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WasDennNun:
Genau.
Ist herrscht oftmals der Irrtum, das man während der "Probezeit", bzw. den ersten 6 Monaten keinen Urlaub nehmen darf, ist eher eine Sitte, als ein Verbot oder fehlendes Anrecht
Oder dass man keinen Anspruch auf Urlaub hat, auch nicht korrekt.
Man hat keinen Anspruch auf seinen gesamten Jahresurlaub. den hat man erst nach den 6 Monaten.

§ 4 BUrlG.
Der volle Urlaubsanspruch wird erstmalig nach sechsmonatigem Bestehen des Arbeitsverhältnisses erworben.

§ 5 Teilurlaub
(1) Anspruch auf ein Zwölftel des Jahresurlaubs für jeden vollen Monat des Bestehens des Arbeitsverhältnisses hat der Arbeitnehmer
a)für Zeiten eines Kalenderjahrs, für die er wegen Nichterfüllung der Wartezeit in diesem Kalenderjahr keinen vollen Urlaubsanspruch erwirbt;
b)wenn er vor erfüllter Wartezeit aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet;
c)wenn er nach erfüllter Wartezeit in der ersten Hälfte eines Kalenderjahrs aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet.
(2) Bruchteile von Urlaubstagen, die mindestens einen halben Tag ergeben, sind auf volle Urlaubstage aufzurunden.

Schantalle:
TvÖD VKA ist der TV.

Ach, schwerbehindert mit 60 Grad bin ich seit Ende letzten Jahres auch.

Spid:

--- Zitat von: WasDennNun am 05.06.2020 19:12 ---Genau.
Ist herrscht oftmals der Irrtum, das man während der "Probezeit", bzw. den ersten 6 Monaten keinen Urlaub nehmen darf, ist eher eine Sitte, als ein Verbot oder fehlendes Anrecht
Oder dass man keinen Anspruch auf Urlaub hat, auch nicht korrekt.
Man hat keinen Anspruch auf seinen gesamten Jahresurlaub. den hat man erst nach den 6 Monaten.

§ 4 BUrlG.
Der volle Urlaubsanspruch wird erstmalig nach sechsmonatigem Bestehen des Arbeitsverhältnisses erworben.

§ 5 Teilurlaub
(1) Anspruch auf ein Zwölftel des Jahresurlaubs für jeden vollen Monat des Bestehens des Arbeitsverhältnisses hat der Arbeitnehmer
a)für Zeiten eines Kalenderjahrs, für die er wegen Nichterfüllung der Wartezeit in diesem Kalenderjahr keinen vollen Urlaubsanspruch erwirbt;
b)wenn er vor erfüllter Wartezeit aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet;
c)wenn er nach erfüllter Wartezeit in der ersten Hälfte eines Kalenderjahrs aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet.
(2) Bruchteile von Urlaubstagen, die mindestens einen halben Tag ergeben, sind auf volle Urlaubstage aufzurunden.

--- End quote ---

§5 Abs. 1 lit. a) BUrlG trifft aber nur bei Eintritt in der zweiten Jahreshälfte zu, weil nur dann der volle Urlaubsanspruch nicht erworben wird.

Spid:

--- Zitat von: Schantalle am 05.06.2020 20:10 ---TvÖD VKA ist der TV.

Ach, schwerbehindert mit 60 Grad bin ich seit Ende letzten Jahres auch.

--- End quote ---

Und warum wird dann die Frage nicht im entsprechenden Unterforum gestellt?

Bei Verteilung der Arbeitszeit auf 5 Tage wird im TVÖD für jeden vollen Beschäftigungsmonat (ungleich Kalendermonat) ein Anspruch von 2,5 Tagen erworben, nach 6 Monaten entsteht Anspruch auf den vollen gesetzlichen Urlaubsanspruch von 20 Tagen. Der gesetzliche Zusatzurlaub für Behinderte wird durch tarifliche Regelungen nicht berührt. Entstandener Urlaubsanspruch ist vom AG auf Antrag zu gewähren, sofern dringende betriebliche Gründe dem nicht entgegenstehen. Die Probezeit ist dafür unbeachtlich.

ÖffentlicherBeamter87:
Das müsste eigentlich genau in deiner Eingruppierung geregelt sein. Wie viel Urlaub du genau hast.

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