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Wie hoch der Urlaubsanspruch in Probezeit?
RsQ:
Man darf sechs Monate keinen Urlaub nehmen? Das wäre mir neu (und übrigens auch dem eigentlichen Ziel von Urlaub - der Erhaltung und/oder Wiederherstellung der Arbeitskraft - abträglich).
Texter:
Ja. Siehe § 4 BUrlG.
Ein Tarifvertrag kann aber eine günstigere Regelung treffen.
bijou1:
Das ist doch, denke ich, vom AG abhängig.
Ich kenne es auch, dass man in der Probezeit keinen Urlaub nehmen darf.
Mittlerweile sind 6 Monate (früher ja 1-3 Monate) aber normal.
Und die meisten AG möchten gar nicht, dass man dann den kompletten Urlaub in den nächsten 6 Monaten abbaut.
Also würde ich einfach doch mal höflich nachfragen...wenn der Kollege wieder da ist oder vielleicht jemand anderen, der dazu was sagen kann.
Oder verfällt im ÖD der Urlaubsanspruch nicht am Jahresende?
Spid:
--- Zitat von: Texter am 05.06.2020 18:44 ---Ja. Siehe § 4 BUrlG.
Ein Tarifvertrag kann aber eine günstigere Regelung treffen.
--- End quote ---
Ersteres auch nur bei Eintritt in der ersten Jahreshälfte - bei Eintritt in der zweiten Jahreshälfte entsteht der gesetzliche Teilurlaubsanspruch unmittelbar bei Begründung des Arbeitsverhältnisses. Die Wartezeit gilt nur für den vollen Urlaubsanspruch.
Spid:
--- Zitat von: bijou1 am 05.06.2020 18:48 ---Das ist doch, denke ich, vom AG abhängig.
Ich kenne es auch, dass man in der Probezeit keinen Urlaub nehmen darf.
Mittlerweile sind 6 Monate (früher ja 1-3 Monate) aber normal.
Und die meisten AG möchten gar nicht, dass man dann den kompletten Urlaub in den nächsten 6 Monaten abbaut.
Also würde ich einfach doch mal höflich nachfragen...wenn der Kollege wieder da ist oder vielleicht jemand anderen, der dazu was sagen kann.
Oder verfällt im ÖD der Urlaubsanspruch nicht am Jahresende?
--- End quote ---
Es ist nicht vom AG abhängig. Erholungsurlaub ist zu gewähren, sofern dem nicht dringende betriebliche Gründe entgegenstehen.
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