Text aus einem Verdi-MA-Brief im heutigen Intranet:
Arbeitsvorgang: Arbeitgeber legen Axt an das Eingruppierungssystem
Einer der großen Knackpunkte in den Verhandlungen mit dem Bund und der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) ist der Arbeitsvorgang. Vor allem die VKA will damit die Axt an das
gesamte Eingruppierungssystem legen! Die Arbeitgeber sind partout nicht von ihrer Forderung abzubringen, die zentrale Regelung bei der Eingruppierung in
Frage zu stellen.
Arbeitgeber wollen Beschäftigten ans Geld
Was so nüchtern und technisch daherkommt, ist tatsächlich das Herzstück der Eingruppierung. Und das
greifen die Arbeitgeber jetzt an, wohl wissend, dass
sie damit langfristig und nachhaltig Geld auf Kosten
der Beschäftigten einsparen können.
Dabei haben wir mit dem Arbeitsvorgang eine klare
und verlässliche Regelung geschaffen, an der sich
schon seit mehr als vier Jahrzehnten Personalräte wie
Personalstellen orientieren können und der vor allem
für die unteren Entgeltgruppen eine hohe Bedeutung
hat.
Der Arbeitsvorgang ist die Grundlage der Arbeitsplatzbewertung und damit von zentraler Bedeutung für die Eingruppierung der Beschäftigten.
Die Architektur des Arbeitsvorgangs ermöglicht es
auch, die Eingruppierung der Beschäftigten der voranschreitenden Modernisierung der Arbeitsorganisation
im öffentlichen Dienst anzupassen und das ist das,
was wir brauchen für die Zukunft!
Bewährte Strukturen ohne Not in Gefahr
Denken wir hier nur an die ganzheitliche Aufgabenerledigung in den Serviceeinheiten der Gerichte. Anders
als noch vor wenigen Jahren, als verschiedene Tätigkeiten mehreren Beschäftigten übertragen wurden ist
es heute so, dass die Aufgaben zusammengefasst und
wenigen Beschäftigten übertragen werden: Alle anfallenden Aufgaben vom Eingang der Akte bis zu ihrem
Abschluss dienen einem Arbeitsergebnis, der zügigen
und einheitlichen Aktenbearbeitung. Daraus entstehen
natürlich schlankere Arbeitsprozesse, werden Synergien
gehoben, wie es neudeutsch heißt und ganz im Sinne
der Arbeitgeber ist. Sie nehmen das gerne und dankend mit – ohne die veränderte Arbeit gerecht und
tarifkonform bezahlen zu wollen!
Es ist nicht nachvollziehbar, dass die Arbeitgeber alles,
was wir über Jahre gemeinsam erarbeitet haben, um
zu einer angemessenen Eingruppierung zu kommen,
jetzt in Frage stellen. Dazu gehört auch die Entgeltordnung, die erst vor wenigen Jahren in Kraft getreten
ist. Sie bestimmt die Eingruppierung für alle Bereiche
des öffentlichen Dienstes von Bund und Kommunen –
ob in der Verwaltung, in der Pflege oder in der Kita.
Damit ist sie als Teil des TVöD wesentlich für die Arbeitsbedingungen und die Bezahlung.
Noch immer gibt es Kommunen, die mit der Umsetzung beschäftigt sind und Kolleginnen und Kollegen,
die um ihre korrekte Eingruppierung streiten müssen.
Und nun soll ohne Not das nächste Fass aufgemacht
werden. Das ist nicht akzeptabel!
Phantomschmerz bei den Arbeitgebern
Warum kommen die Arbeitgeber von Bund und Kommunen gerade jetzt in einer solch schwierigen Situation mit einem derart schwergewichtigen Thema um
die Ecke? Wo liegt das Problem und wo hakt es aus
Sicht der Arbeitgeber?
Auf diese Frage können sie keine Antwort geben und
allenfalls zwei, drei völlig realitätsferne Beispiele
mühsam konstruieren: zum Beispiel einen Schulhausmeister, der aus der Tatsache, dass er einen
Rechner säubert, einen Anspruch auf Höhergruppierung ableiten könnte.
Hanebüchener Unsinn! Es gibt keinen Handlungsbedarf bei der Eingruppierung! Die Arbeitgeber wollen
den Beschäftigten in die Tasche greifen und schieben
ihren Phantomschmerz über nicht vorhandene Probleme beim Arbeitsvorgang vor.
Wenn wir uns darauf einlassen, sind Herabgruppierungen und Einstellungen in niedrigere Entgeltgruppen
die absehbare Folge. Um im Bild mit dem Herzstück
der Eingruppierung zu bleiben: Was die Arbeitgeber
vorhaben, kommt einer Operation am offenem Herzen ohne Narkose gleich: Das tut weh und funktioniert nicht, sondern setzt die Existenz diverser Beschäftigtengruppen aufs Spiel!
Deswegen gibt es auf dieses abenteuerliche Ansinnen
nur eine Antwort: Das kommt überhaupt nicht in
Frage! Wir haben den Arbeitgebern unmissverständlich klargemacht, dass ihr Angriff auf den Arbeitsvorgang die gesamte Tarifrunde gefährdet.
Beispiel: Aktuelle Beurteilung im Bereich der
Entgeltgruppen 6 bis 9a
Das zentrale Bewertungskriterium ist die selbständige Leistung. Wird hier ein Arbeitsvorgang mit
einem Anteil von 60 Prozent der Gesamtarbeitszeit ermittelt, in dem zu 13 Prozent selbständige
Leistungen anfallen, erfolgt die Eingruppierung in
die EG 9a.
Nach dem Verständnis der Arbeitgeber kann das
aber nicht das Ergebnis sein. Ihnen schwebt vor,
dass in dem Arbeitsvorgang die selbständigen
Leistungen „zur Hälfte“ erfüllt sein müssen. Da
wir in dem Beispiel unterhalb der Hälfte (13 Prozent) liegen, wäre im Ergebnis daher nach ihrem
Verständnis in die EG 6 einzugruppieren.