Was an "Schuldner der Haupt- und Nebenpflichten des AG ist der AG" hast Du denn nicht verstanden?
Davon ab ist Krisenmanagement für das Arbeitsverhältnis unbeachtlich. Maßgeblich ist, daß der AG seinen Haupt- und Nebenpflichten aus dem Arbeitsverhältnis nachkommt. Wie er das tut, ist ihm überlassen.