Also für Tarifbeschäftigte ist es eindeutig im Tarifvertrag verankert, dass im gehobenen Dienst ein Bachelor-Abschluss gefordert wird. Parallel müsste hier, wie auch schon im Sachstand "Bildungsvoraussetzungen für die Einstellung von Beschäftigten in den öffentlichen Dienst" des Bundes der Passus "oder gleichwertig" ergänzt werden.
Wo findet sich die tarifliche Norm, die behauptet, bei TB gäbe es einen gehobenen Dienst? Wo im Tarifvertrag werden Einstellungsvoraussetzungen festgelegt? Wo fänden sich die im neuerlichen Beitrag behaupteten Regeln?
Tarifvertrag wird auf die Entgeltordnung verwiesen. In der Entgeltordnung ist ab E9b ein abgeschlossenes Hochschulstudium zu erwarten.
In den grundsätzlichen Eingruppierungsregelungen wird die Anerkennung der Berufsqualifizierungen festgehalten. Fortbildungsabschlüsse werden nicht berücksichtigt. Unter Teil A, Allgemeiner Teil, Tätigkeitsmerkmale:
Entgeltgruppe 9b
1. Beschäftigte mit abgeschlossener Hochschulbildung und entsprechender Tätigkeit
sowie sonstige Beschäftigte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben.2. Beschäftigte, deren Tätigkeit gründliche, umfassende Fachkenntnisse und selbstständige Leistungen erfordert.
Die folgenden Entgeltgruppen bis E12 leiten sich hiervon aufbauend ab. Einer Einstellung als Sonstiger Mitarbeiter ist erheblichen Regeln/Hemmnissen unterlegen, und kann nicht als wahlloses Instrument für die willkürliche Besetzung von Stellen herangezogen werden.