Sowohl "Fachkraft" als auch "Aushilfe" sind unbedeutende Begrifflichkeiten, die zudem keine einheitliche Bedeutung haben. In der Statistik der Arbeitsagentur fällt z.B. alles über der BBG zur ALV heraus. Wie willst Du "falsch" festgestellt haben? Eigene Erhebungen hinreichender Güte?