Also sollten nicht die Arbeitsvertragsparteien als Vertragspartner auf Augenhöhe die Arbeitsbedingungen festlegen, sondern sich diese an irgendeinem Gefühlchen ausrichten, also am besten der Staat als Handlungsbevollmächtigter der Gesellschaft diese festlegen, so daß jeder bekommt, was er nach staatlicher gesellschaftlicher Vorstellung von „fair“ braucht?