Nun, daß ich "aus dem Vorhandensein einer staatlichen Freigabe an eine Allumfassende Gleichheit" glaubte, habe ich nicht ausgesagt - das ist etwas völlig anderes, als daß ich derlei nicht aussagen wollte. Meine Antworten setzen jedoch ein Minimum an intellektuellen Grundfunktionen und hinreichendes Wissen über den Diskussionsgegenstand beim Empfänger voraus. Da es um Vertragsfreiheit geht, krankt es ja bereits an einer "staatlichen Freigabe", denn nicht der Staat gewährt die Vertragsfreiheit den Bürgern, es handelt sich um einen unmittelbaren Ausfluß der allgemeinen Handlungsfreiheit aus Art. 2 Abs. 1 GG, mithin eines Grundrechts, das eben entsprechend der Naturrechtslehre nicht gewährt wird, sondern mit dem der Bürger bereits ohne Staat ausgestattet ist. Und zu Gleichheit habe ich mich überhaupt nicht eingelassen.