Das ist korrekt. Allerdings, und das wird jedenfalls seitens der AG-Seite kritisch gesehen, neigt die Rechtsprechung dazu, vom Zeitumfang her große Arbeitsvorgänge festzustellen.
Inwieweit eine Änderung des Tarifrechts möglich wäre, weiß ich nicht, zumal die von dir benannten Grundsätze gefestigt sind. Es ist bekannt, dass solche grundlegenden Änderungen eine gewisse Zeit benötigen, immerhin dauerte es über 10 Jahre, bevor die EGO zum TVöD, zumindest im kommunalen Bereich, eingeführt wurde...