Zitat von: Pakart am 22.10.2020 15:31Zitat von: Spid am 22.10.2020 15:20Inwiefern sollte das eine Frechheit sein?Weil die Steuern und (Sozial-)Abgaben auch auf die JSZ gezahlt werden müssen. Insofern ist es schon "frech" das diese Beträge bei der Berechnung von Leistungen nicht herangezogen werden.Angesichts des Umstands, daß das Bruttoentgelt des Bemessungszeitraums für die Berechnung herangezogen wird, ist das eine ziemlich dumme Vorbringung.
Zitat von: Spid am 22.10.2020 15:20Inwiefern sollte das eine Frechheit sein?Weil die Steuern und (Sozial-)Abgaben auch auf die JSZ gezahlt werden müssen. Insofern ist es schon "frech" das diese Beträge bei der Berechnung von Leistungen nicht herangezogen werden.
Inwiefern sollte das eine Frechheit sein?
Inwiefern ginge es um die Berechnung des Elterngeldes? Es geht um die JSZ.
Gedanklich war das wohl so, wie @Tri ja selbst dargelegt hat. Sprachlich hingegen nicht.
300,-- Einmalzahlung und Erhöhung zum 01.01.21/22 um je 2 % mit Laufzeit bis 31.08.22 wären für mich okay.
Zitat von: schnitzelesser am 22.10.2020 18:55300,-- Einmalzahlung und Erhöhung zum 01.01.21/22 um je 2 % mit Laufzeit bis 31.08.22 wären für mich okay.Nix da. Mindestens drölf Jahre Laufzeit. Damit die Lehnsherren von der VKA wenigstens was zu lachen haben wenn das Fußvolk im Eiltempo von der Inflation aufgefressen wird.