Die speziellen Tarifregelungen für den SuE können nicht zum 30.06.20 gekündigt werden, sondern es können nur die §§1, 2 der Anlage zu §56 BT-V separat u.a. zu diesem Zeitpunkt gekündigt werden. §3 der Anlage zu §56 BT-V kann nur gekündigt werden, indem der BT-V insgesamt gekündigt wird. Teil B Abschnitt XXIV der Anlage 1 – Entgeltordnung (VKA) kann mit einer Frist von drei Monaten zum Schluss eines Kalendervierteljahres, frühestens jedoch zum 30. Juni 2020, schriftlich gekündigt werden. Die Entgelttabellen können frühestens zum 31.08.20 gekündigt werden.