Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Höhergruppierung und neue EGO im IT Bereich
TuxFlo:
Und dann wundert man sich, warum man keine guten Fachkräfte findet...
Wobei es dem Personalrat ja egal sein kann. Der Laden läuft trotzdem weiter, ganz egal was für Leute da arbeiten.
Die Hauptsache ist, dass niemand deutlich mehr verdient, als ihm auf Grund seines Abschlusses zusteht ::)
Warumdendas:
--- Zitat von: Bastel am 20.08.2020 15:12 ---
--- Zitat von: ITJoe12 am 20.08.2020 14:40 ---Es lag dann alles beim Personalrat und dieser bemängelte, dass ich keine einschlägige Berufsausbildung habe (habe nicht Informatik studiert).
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Ich frage mich manchmal echt, was da für Affen sitzen. Dem zukünftige Kollegen Steine in den Weg zu schmeißen ist nicht die feine englische Art.
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Das sehe ich auch so. Gewohnheitsrechte und Bestandsschutz werden hoch gehalten. Initiative und Innovationen unterdrückt. Veränderungen werden als Gefahr angesehen.
--- Zitat von: Spid am 20.08.2020 15:22 ---Der PR vertritt die Interessen der Gesamtheit der Beschäftigten, nicht die eines Einzelnen. So wie ich das sehe, trägt der Einwand des PR doch.
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Wenn der PR in solch einem Fall den Einzelnen unterstützt kann damit das Interesse der Gesamtheit in der Zukunft positiv beeinflusst werden.
Dafür müsste aber erst einmal das Bewusstsein entstehen, dass der Tellerrand nicht das Ende der Welt ist.
Spid:
Der PR hat ein Mitbeurteilungsrecht hinsichtlich der Eingruppierung. Es bezieht sich darauf, ob die Anwendung des Tarifrechts durch den AG korrekt ist - und das war sie hier zunächst nicht, weil die Rechtsfolge einer Nichterfüllung einer Voraussetzung in der Person nicht beachtet wurde. Das Handeln des PR ist vollumfänglich korrekt, nur so konnte er seine Aufgabe der Vertretung der Interessen der Beschäftigten in diesem Fall, nämlich die Überwachung des rechtlich korrekten Handelns durch den AG, erfüllen. Hätte er anders gehandelt, hätte er in seiner Aufgabenerfüllung vollständig versagt. Es stünde dem AG ja frei, übertariflich zu entgelten. Dazu braucht er die Zustimmung des PR nicht.
GofX:
--- Zitat von: Spid am 21.08.2020 13:33 ---Es stünde dem AG ja frei, übertariflich zu entgelten.
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Dem steht allerdings die Angst vor dem Rechnungshof gegenüber.
Bevor in meiner Behörde jemand auch nur daran denkt, übertariflich zu entgelten, hackt er sich lieber eine Hand ab.
Ist das nicht >>überall<< (im ÖD) so?
Spid:
Mir ist die Verbreitung irrationaler Angststörungen bei AG im öD nicht bekannt.
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