Ich habe mal wieder ein Frage zum ÖD und den Umgang mit den Beschäftigten.
Mir wurde Heute Vormittag erklärt, dass einige Kommunen ihre Kindergärtner (also die im SuE Beschäftigten Erzieher etc.) aufgrund der verringerten Öffnungszeiten kürzer arbeiten lässt und dann Minusstunden schreibt. Die Beschäftigten haben so pro Person ca. 10 - 14 Minusstunden pro Woche.
Diese sollen dann in Zukunft, wenn wieder mehr Betreuungsnotwendigkeiten bestehen durch Mehrarbeit (zumeist sind es Teilz. Beschäftigte) herausgearbeitet werden.
Es bestehen keinerlei Gleitzeitregelungen oder Arbeitszeitkonten. Die Bürgermeister haben das so unter sich abgesprochen und nun wirds so gemacht
Das entbehrt doch jeglicher rechtlichen Grundlage, hier besteht doch ein Annahmeverzug oder nicht? Unabhängig davon können ohne Vereinbarung doch gar keine Minusstunden anfallen? Bin ich da total auf dem Holzweg (mal wieder) oder versteh ichs nur nicht?
Danke für eure Zeit,
Grüße