Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Kommunen weisen Minusstunden an - SuE - darf das so sein?
Texter:
Aufgrund der Dauer oder einer zu kurzen Ankündigungsfrist?
Wo ist der Unterschied zu dieser
--- Zitat von: Spid ---Der AG legt für den Rufbereitschaftler für den 28., 29. und 30. arbeitsfreie Tage fest und gleicht diese innert des Ausgleichszeitraums vorher oder nachher aus, indem er bspw. die Arbeitszeit auf bis zu 10 Stunden täglich verlängert.
--- End quote ---
Aussage von Dir?
Spid:
Nein, weil es grundsätzlich unrecht ist, das unternehmerische Risiko auf diese Weise in die Sphäre des AN zu verlagern und die Ausübung des Direktionsrechts nur zur Umgehung einer gesetzlich normierten Folge zum Nachteil des AN unbillig ist. Mein Vorschlag zur Ausgestaltung einer Rufbereitschaft zwischen den Tagen versucht derlei nicht.
Texter:
Also grds. ist der von mir dargestellte Schichtplan nicht zu beanstanden, wenn man damit nicht versucht, die Coronafolgen abzumildern, sondern einfach nur seinen Betrieb organisiert?
Spid:
Richtig, grundsätzlich ist ein Schichtplan - auch in der genannten konkreten zeitlichen Ausgestaltung - nicht zu beanstanden. Er kann durchaus auch die Corona-Folgen abmildern wollen, bspw. indem man die Arbeitszeit anders verteilt. Er darf aber nicht dazu dienen, das unternehmerische Risiko dergestalt auf den AN zu verlagern, daß ein Annahmeverzug nicht zustande kommt.
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