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Rückwirkende Höhergruppierung

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Fritz2005:
Hallo zusammen,

ich bin mir bezüglich meiner Höhergruppierung und deren Durchsetzung nicht sicher und benötige einen Rat.

Seit ca. September 2018 bin ich im Sozialamt als SB eingesetzt und erhalte meine Vergütung nach der EG 5.
Im September 2019 habe ich eine Stellenbeschreibung durchgeführt, mit dem Ergebnis, dass meine Aufgaben der einer EG 8 entsprechen.

Nach langem hin und her, habe ich nun die Nachricht des Personalamtes und Bürgermeister bekommen, dass ich ab dem 01.01.2020 mit der EG 8 rechnen darf, da vorher im Stellenplan einfach keine EG 8 für mich vorgesehen war, und somit auch vorher kein Geld vorhanden war.

Ist das richtig so?

Nach meinen Recherchen muss ich doch mindestens seit 09/2019 rückwirkend das höhere Entgelt erhalten, bzw. aufgrund des §37 TVöD zzgl. 6 Monate.

Also bitte nicht falsch verstehen, ich bin froh nun mehr Gehalt zu bekommen...ich glaube aber, dass das so nicht richtig sein kann.

Vielen Dank für die Hilfe!

Kat:
Du bist Angestellter, also ist der Stellenplan völlig irrelevant. Du bist so eingruppiert wie die Dir übertragene Tätigkeit wert ist. ist sie EG 8 wert, bist Du so eingruppiert und zwar seit dem Du die Tätigkeiten übertragen bekommen hast. Was die Bezahlung angeht gibt es die Ausschlußfrist von 6 Monaten. Du solltest also so schnell es geht, die korrekte Bezahlung beziffern und gegenüber Deinem Arbeitgeber geltendmachen. Ggf. klagen. Jeder Monat, den Du verstreichen lässt, wirkt sich auf die Zahlung aus.

Eine Stellenschreibung abgeben reicht nicht, Du muß Deine Forderung konkret geltendmachen.

Spid:
Stellen und deren Beschreibung sind tariflich unbeachtlich. Maßgeblich ist die auszuübende Tätigkeit, auch die ausgeübte Tätigkeit ist grundsätzlich unbeachtlich. Welche auszuübende Tätigkeit ist vom AG wirksam übertragen worden?

Fritz2005:

--- Zitat von: Kat am 10.06.2020 06:22 ---Eine Stellenschreibung abgeben reicht nicht, Du muß Deine Forderung konkret geltendmachen.

--- End quote ---

Ich bitte einmal die dumme Frage zu entschuldigen, aber das heißt ich beantrage möglichst schriftlich und sobald wie möglich das ich auch gem §37 TVöD die Zahlung erhalten möchte? 🙈

Fritz2005:

--- Zitat von: Spid am 10.06.2020 07:08 ---Welche auszuübende Tätigkeit ist vom AG wirksam übertragen worden?

--- End quote ---

Die Sachbearbeitung nach dem Wohngeld, SGB XII (3.Kap.), But und Asyl in Vertretung.

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