Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen

Rückwirkende Höhergruppierung

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Spid:

--- Zitat von: Fritz2005 am 10.06.2020 07:26 ---
--- Zitat von: Kat am 10.06.2020 06:22 ---Eine Stellenschreibung abgeben reicht nicht, Du muß Deine Forderung konkret geltendmachen.

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Ich bitte einmal die dumme Frage zu entschuldigen, aber das heißt ich beantrage möglichst schriftlich und sobald wie möglich das ich auch gem §37 TVöD die Zahlung erhalten möchte? 🙈

--- End quote ---

Eine Geltendmachung von Ansprüchen aus dem Arbeitsverhältnis muß eine ernsthafte Zahlungsaufforderung an den Schuldner und eine hinreichend konkrete Benennung der Ansprüche sowie deren Bezifferung oder zumindest den Hinweis darauf, daß man davon ausgehe, der Schuldner könne die Höhe des Anspruchs aus den hinreichenden Angaben selbst berechnen, enthalten.

Spid:

--- Zitat von: Fritz2005 am 10.06.2020 07:28 ---
--- Zitat von: Spid am 10.06.2020 07:08 ---Welche auszuübende Tätigkeit ist vom AG wirksam übertragen worden?

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Die Sachbearbeitung nach dem Wohngeld, SGB XII (3.Kap.), But und Asyl in Vertretung.

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Das ist ja ohne näheres Hinschauen jedenfalls gvFk, also E6. Dein AG irrt also jedenfalls seit Beginn der maßgeblichen Beschäftigung über Deine Eingruppierung.

Maßgeblich ist, ob der AG jene Tätigkeit, die Du in Deiner Stellenbeschreibung beschrieben hast, bereits übertragen hat oder die Stellenbeschreibung als Angebot zu verstehen ist, die beschriebene Tätigkeit zu übertragen. Sofern sie unverändert seit Beginn der maßgeblichen Beschäftigung aufgrund der Ersteinweisung ausgeübt wird, nicht über die genannte, vom AG übertragenere Tätigkeit hinausgeht und der AG dem keine interne Organisationsanweisungen entgegenhalten kann, daß bspw. Sachbearbeiter lediglich die erforderlichen Informationen zusammentragen und die Entscheidung einem anderen obliegt, trifft wahrscheinlich ersteres zu, ansonsten letzteres.

Fritz2005:
Oh je...dass ich die Bezahlung unter der Ausschlussfrist beantragen muss wusste ich nicht, haben die Personaler bzw. das Personalamt keine Beratungspflicht bzw. hätten mich darauf aufmerksam machen müssen?

McOldie:

--- Zitat von: Fritz2005 am 10.06.2020 18:45 ---Oh je...dass ich die Bezahlung unter der Ausschlussfrist beantragen muss wusste ich nicht, haben die Personaler bzw. das Personalamt keine Beratungspflicht bzw. hätten mich darauf aufmerksam machen müssen?

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nein, das ist Sache des Arbeitnehmers

Spid:
Nicht beantragen, fordern - es bedarf einer ernsthaften Zahlungsaufforderung. AG und AN sind Vertragspartner auf Augenhöhe. Das Personal des AG arbeitet für diesen und nicht für Dich. Wenn Du Personal möchtest, das für Dich arbeitet, mußt Du es bezahlen.

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