Hallo,
wenn ich es richtig verstanden habe, dann sind EG2 (Einfache Tätigkeiten):
"Einfache Tätigkeiten sind Tätigkeiten, die keine Vor- oder Ausbildung, aber eine fachliche Einarbeitung erfordern, die über eine sehr kurze Einweisung oder Anlernphase hinausgeht."
Also Anlernphase von mehreren Tagen.
und
"ein Mindestmaß an Überlegung bei der Erbringung der Arbeitsleistung erforderlich ist."
und für die EG3 kann dann die Anlernphase bis zu 6 Wochen sein.
EG4 ist zeitlich dann eine Einarbeitszeit von 2-3 Monaten ein denkbarer Maßstab.
Wenn jetzt die unterschiedlichen Arbeitsvorgänge unterschiedliche Zeitanteile haben, wie "mißt" man dann diese Zeit.
Beipiel: Für das Anlernen eines AVs der zukünftig 20% der auszuübenden Tätigkeiten ist, wird man 3 Wochen Vollzeit in einer Abteilung eingearbeitet. Kann man daraus ableiten, dass die Anlernzeit für diese Tätigkeit 15 Wochen ist? (und somit es evtl. zur EG4 führt)
Bzw. Umgekehrt wenn man 15 Wochen einen Tag in der Woche in der Abteilung für diesen AV angelernt wird, dass dann die zu betrachtende Einabeitungszeit 3 Wochen ist (und schon fast nur EG2, aber nicht mehr als EG3)?
Ich denke letzteres, aber was mich stutzig macht ist, das wenn man 5 solcher 20% AVs hat, die jeweils entsprechende Einarbeitungszeiten hat, dann ist man ja so oder so erst nach 15 Wochen eingearbeitet, was ja ein Hinweis auf EG4 ist.
(Mir ist klar, dass man noch mehr betrachten muss als nur die reine Einarbeitungszeit)