Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Eingruppierung EG2 EG3 EG4 Einarbeitungszeiten
schlumpf:
Hallo,
wenn ich es richtig verstanden habe, dann sind EG2 (Einfache Tätigkeiten):
"Einfache Tätigkeiten sind Tätigkeiten, die keine Vor- oder Ausbildung, aber eine fachliche Einarbeitung erfordern, die über eine sehr kurze Einweisung oder Anlernphase hinausgeht."
Also Anlernphase von mehreren Tagen.
und
"ein Mindestmaß an Überlegung bei der Erbringung der Arbeitsleistung erforderlich ist."
und für die EG3 kann dann die Anlernphase bis zu 6 Wochen sein.
EG4 ist zeitlich dann eine Einarbeitszeit von 2-3 Monaten ein denkbarer Maßstab.
Wenn jetzt die unterschiedlichen Arbeitsvorgänge unterschiedliche Zeitanteile haben, wie "mißt" man dann diese Zeit.
Beipiel: Für das Anlernen eines AVs der zukünftig 20% der auszuübenden Tätigkeiten ist, wird man 3 Wochen Vollzeit in einer Abteilung eingearbeitet. Kann man daraus ableiten, dass die Anlernzeit für diese Tätigkeit 15 Wochen ist? (und somit es evtl. zur EG4 führt)
Bzw. Umgekehrt wenn man 15 Wochen einen Tag in der Woche in der Abteilung für diesen AV angelernt wird, dass dann die zu betrachtende Einabeitungszeit 3 Wochen ist (und schon fast nur EG2, aber nicht mehr als EG3)?
Ich denke letzteres, aber was mich stutzig macht ist, das wenn man 5 solcher 20% AVs hat, die jeweils entsprechende Einarbeitungszeiten hat, dann ist man ja so oder so erst nach 15 Wochen eingearbeitet, was ja ein Hinweis auf EG4 ist.
(Mir ist klar, dass man noch mehr betrachten muss als nur die reine Einarbeitungszeit)
Spid:
Weder noch.
schlumpf:
Kannst du mir dann erläutern, wie man eine Anlernzeit bemißt und dann betrachtet?
Wo ist dann der Unterschied zwischen fachlicher Einarbeitung und eingehende fachliche Einarbeitung, da ist doch die dafür notwendige Zeit ein Kriterium, oder nicht?
Bzw. was damit gemeint ist, wenn man sagt, dass sich die Einarbeitungszeit "in der Regel ... auf etwa sechs Wochen" erstrecken werde und man darüber die Eingruppierung in EG3 ableitet.
Oder ist das ein grundsätzlich unsinnige Betrachtungsweise?
Ist es also Uninn die veranschlagten Anlernphase als Indiz für die Eingruppierung heranzuziehen?
(mir ist klar, das der eine in 5 min was begreift der andere nach 1h nicht, aber das meine ich hier nicht)
Spid:
Maßgeblich ist nicht die veranschlagte, sondern die allgemein erforderliche Zeit zur Einweisung/Anlernung. Ein besonders dummer AN ist nicht höher eingruppiert, weil seine Einweisung länger dauert.
schlumpf:
So war es auch gemeint.
Nicht die tatsächliche Anlernzeit, sondern die die für die Tätigkeiten notwendige.
Kannst du unter diesem Gesichtspunkt obige Fragen beantworten?
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