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Höhergruppierung Systemadministrator ohne Studium - EG9b -> E10

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TvoeDIT10:
Guten Tag,
ich arbeite mittlerweile seit gut acht Jahren in meinem Unternehmen.
Seit 2015 ist meine Ausbildung zum Informatikkaufmann abgeschlossen.

Ich hatte einen Antrag auf Höhergruppierung gestellt, da meine Stelle eine EG10er Stelle ist. Seitdem erhalte ich die EG9b obwohl mein Vorgesetzter, dessen Vorgesetzter und dessen Vorgesetzter mir die EG10 geben wollten. Die Personalabteilung hat meinen Antrag dann abgelehnt aufgrund "persönlicher Voraussetzungen", Studium fehlt.

Mittlerweile studiere ich, sehe aber weiterhin nicht ein "nur" eine EG9b zu bekommen. Meine Stelle ist nunmal eine EG10 und wird nach meinem Studium sogar auf EG11 gehoben damit ich diese direkt erhalten kann.

Nur was ist mit der Zwischenzeit? Warum kann ich nicht die IT-Fachkräftezulage bekommen? Das Bundesland ist NRW.

Mein Vorgesetzter sagte mir, dass er mittlerweile alles ausprobiert hat. Die Personalabteilung lehnt wehement eine Höhergruppierung ab, da wir sonst einen Präsidenzfall schaffen würden indem jemand ohne Studium eine EG10 bekommt. Er sagte mir nur, dass er mich als Sonderbeschäftigten einstellen könne, das scheint aber so kompliziert zu sein, dass er mich bat auf das Ende meine Studiums zu warten.

Vielen Dank für eure kommende Hilfe!

Grüße

Spid:
Stellen und deren Bewertung sind tariflich unbeachtlich. Eine Voraussetzung in der Person ist nur für E10 Fg. 1 Teil A Abschnitt II Ziff. 2 EGO gefordert. Sofern diese einschlägig ist und Du die Voraussetzung in der Person nicht erfüllst, bist Du in E9c eingruppiert.

Otto1:
Er ist beim Land angestellt, oder?

WasDennNun:
Personalabteilung = blabla kein Ahnung immer schon so gemacht
EGO was ist das wir machen das nicht

@TvoeDIT10 Hast du etwas wo deine auzuübenden Tätigkeiten fixiert sind?
Nein:  Lass dir von deinem Vorgesetzten deine Tätigkeiten bestätigen, fordere deine Personalstelle auf diese zu bestätigen. Stelle ansonsten deine Arbeit ein, da dir ja die Personalstelle nicht sagen, kann was deine auszuübenden Tätigkeiten sind.

Ja: Stelle fest zu welcher Eingruppierung diese führen (frage parallel bei der Personalstelle wo und in welcher Fallgruppe sie diese Tätigkeiten eingruppiert haben) und wenn du das entsprechende Entgelt nicht bekommst, reiche eine Eingruppierungsfeststellungsklage ein.

Wenn die freiwillig sagen, dass es eine EG10 Stelle ist und du wg. Vorraussetzung in der Person nur 9b bekommst, sofort zumindest die Bezahlung nach e9c einklagen, is tja die nächst niedrigere  :o

WasDennNun:

--- Zitat von: Otto1 am 10.06.2020 17:32 ---Er ist beim Land angestellt, oder?

--- End quote ---
TVöD Kommune oder er ist im falschen Unterforum

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