Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Höhergruppierung Systemadministrator ohne Studium - EG9b -> E10
Spid:
--- Zitat von: Otto1 am 10.06.2020 17:32 ---Er ist beim Land angestellt, oder?
--- End quote ---
Wie kommst Du darauf?
TvoeDIT10:
@spid, d.h. ich könnte nun einen Antrag auf EG9c stellen? Mir wurde diese damals verwehrt, da man ab EG9c wohl schon ein Studium benötigt. Ich habe ein Papier auf dem steht, dass meine Stelle als EG10 ausgeschrieben wurde. Weiterhin erfüllt mein Geschäftsverteilungsplan eine EG10.
Ich arbeite im TVÖD Kommune.
Wir sind ein kleines Team von drei ITlern die sich gegenseitig vertreten müssen. Wenn einer von den dreien nicht da ist, müssen die anderen beiden da sein. Meine Arbeitskollegen haben beide EG11.
Spid:
Was für einen „Antrag“? Tarifbeschäftigte sind entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert, ein Antrag ist dafür weder vorgesehen noch erforderlich. Wenn die auszuübende Tätigkeit die Tätigkeitsmerkmale der E10 erfüllt, Du die Voraussetzung in der Person nicht erfüllst, bist Du in E9c eingruppiert, siehe Vorbemerkung Nr. 2 zur EGO. Wenn der AG etwas anderes behauptet, betrügt er Dich. Neben der Eingruppierungsfeststellungsklage also auch gleich Strafanzeige erstatten.
TvoeDIT10:
Ich telefoniere gerade mit meinem Chef. Wie wäre der entsprechende Paragraph, er möchte mir auf jeden Fall eine Höhergruppierung gewähren.
Spid:
Er gewährt gar nichts. Du hast vielmehr einen Anspruch. Dieser ergibt sich aus der bereits genannten Norm.
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