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Einstellungsuntersuchung als Angstellte(r) des ÖD

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shenja:
Klar, aber dem AG interessiert es bei Angestellten nicht. Das ist bei Beamten von Bedeutung bzgl. Beihilfe. Aber nicht bei Angestellten.

blondie:
https://verdi-bub.de/wissen/praxistipps/einstellungsuntersuchung-wie-laeuft-diese-untersuchung-ab

ÖffentlicherBeamter87:
Ich glaube die Einstellungskriterien sind bei Angestellten auch nicht so krass wie bei Beamten. Da Beamte den Dienstherrn sehr teuer kommen, falls sie wegen absehbarer Krankheit ausfallen würden.

jessi89:
Weiss jemand, bis wann die Einstellungsuntersuchung gemacht werden muss?

In meinem Vertrag steht, dass die Einstellung "vorbehaltlich des Ergebnisses der Einstellungsuntersuchung" vorgenommen wird.

Ich habe zum 01. angefangen und mir wurde gesagt, dass die Untersuchung evtl. garnicht oder irgendwann im Laufe des Jahres gemacht wird. Da der Vertrag bis zum Ergebnis der Prüfung noch "vorbehaltlich" ist, frage ich mich, ob das so rechtens ist.

Spid:
Ja. Es handelt sich dabei nicht um einen rechtlichen Vorbehalt, sondern um eine auflösende Bedingung.

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