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Unverständliche Abrechnungen

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felida:
P. S. : das lag Berlin-Brandenburg hatte da im Jahr 2015 aber eine andere Auffassung, was den Wegfall des Zuschüsse bei teilweiser EM Rente angeht

Isie:
Es gibt tatsächlich ältere Rechtsprechung, nach der ein KGZ trotz teilweiser Erwerbsminderungsrente zusteht, und zwar bei einem nach Rentenbewilligung fortgeführten Arbeitsverhältnis. Voraussetzung ist, dass Krankengeld gezahlt wird und die Arbeitsunfähigkeit während des fortgeführt en Arbeitsverhältnisses eingetreten ist.

felida:
Isst es definitiv, und natürlich bin ich, wie es auch oben steht, ein altfall.

Und bei uns nennt man die früher mit Abrechnungen beauftragten Kollegen nun mal Besoldung, ist nicht auf meinem Mist gewachsen

Gerda Schwäbel:

--- Zitat von: Isie am 23.06.2020 08:06 ---Es gibt tatsächlich ältere Rechtsprechung, nach der ein KGZ trotz teilweiser Erwerbsminderungsrente zusteht, und zwar bei einem nach Rentenbewilligung fortgeführten Arbeitsverhältnis. Voraussetzung ist, dass Krankengeld gezahlt wird und die Arbeitsunfähigkeit während des fortgeführt en Arbeitsverhältnisses eingetreten ist.

--- End quote ---
Diese Rechtsprechung ist mir bisher nicht begegnet. Ich kenne nur die Ausnahme, dass Rentenleistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung bereits zu Beginn des Arbeitsverhältnisses vorliegen. Aber ich habe gerade gesehen, dass Breier/Dassau/Kiefer auch diese Auffassung vertritt, während ich bei Sponer/Steinherr nur die Ausnahme aus dem Satz davor finde. 

felida:
Egal, heut kam ein Formular der drv Bund, welches vom AG auszufüllen ist und darin wird konkret nach den Zuschüssen gefragt. Somit werde ich das dann ja sehen.

Da ich am Handy schreibe, mag manches etwas unverständlich wirken, anderes, wonach gefragt wurde, kann man aber deutlich lesen.

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