Hallo Marimar,
es kommt es auf die Tätigkeit an, die ihr ausübt. Es mutet seltsam an, dass dieselbe Tätigkeit mal mit E6 und mal mit E8 bezahlt wird. Eine unterschiedliche Bezahlung lässt sich beispielsweise dann rechtfertigen, wenn die Person mit der E8 Vergleich zur E6 die schwierigen Fälle bearbeitet und deswegen besondere Sachkenntnis und/oder Erfahrung hat. Sofern Du mit E6 richtig eingestuft bist, wäre durchaus die Frage erlaubt woher Du die Fachkenntnis nimmst einen E8er einzuarbeiten. Wenn Du die Fachkenntnisse für eine E8 hast, diese aber nicht anwendest, da Du nur in eine geringwertige Stelle eingewiesen bist, wäre zu fragen, warum die Organisation Dein Potential nicht besser nutzt. Hast Du eine aktuelle Stellenbeschreibung? Stehen da andere Anforderungen als in der Ausschreibung?