Moin zusammen,
heute ist eine Re. vom Hausarzt gekommen, die einen Hygienezuschlag „analog“ zu Par. 6 (2) GOÄ von 14,75 € enthält, was prozentual mehr als ein Drittel der Gesamtrechnungssumme ausmacht.
Wenn ich Par. 6 (2) GOÄ lese, fällt es mir schwer, das nachzuvollziehen, da es sich bei den Hygienemaßnahmen eben nicht um eine selbstständige ärztliche Leistung handelt.
Der Hygienezuschlag wurde kürzlich wohl - zeitlich befristet bis zum 31.07.2020 - zwischen der Bundesärztekammer, dem Verband der PKVen und den Beihilfeträgern „übergesetzlich ausgekungelt“.
Nun werde ich aufgrund BRE bzw. KDP wohl dieses Jahr hoffentlich wieder Selbstzahler bleiben.
Bitte versteht mich nicht falsch, es geht mir nicht um den Zuschlag dem Grunde oder der Höhe nach. Mich stört im Moment halt, dass Vieles übergesetzlich vorhackstückt wird ohne ordentliche Gesetzgebung! Warum wurde nicht die GOÄ zeitweise geändert?
Was sind Eure Meinungen zu dem Hygienezuschlag?