Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Tätigkeitsdarstellung und Bewertung bei Abordnung
JW69:
Hallo Forum,
als Tarifbeschäftigter in NRW bin seit 2015 dauerhaft abgeordnet an eine KOB. Die Frage ist wer muss die Tätigkeitsdarstellung und Bewertung (Eingruppierung) erstellen. Die abgebende Dienststelle oder die aufnehmende Dienststelle?
Spid:
Eine Abordnung berührt die Eingruppierung nicht.
JW69:
Durch meine Fortbildung wurde ich von 6/6 in die 9a/3 eingruppiert. Es geht also darum ob die Stammdienststelle (Abgebende Behörde) die Tätigkeitsdarstellung und Bewertung vornimmt oder der Arbeitgeber (Aufnehmende Behörde) der das Direktionsrecht hat?
Schokobon:
I.d.R. äußert der Arbeitgeber eine Rechtsmeinung zur Eingruppierung. Mit wem hast du einen Arbeitsvertrag?
Wie der Arbeitgeber zu der Rechtsmeinung kommt kann unterschiedlich sein.
Hält die aufnehmende Behörde entspr. Fachwissen zur Eingruppierung vor?
Ansonsten wird der Arbeitgeber auf eigenes oder externes Fachwissen zurückgreifen.
Haben sich durch deine Fortbildung die auszuübenden Tätigkeiten verändert?
Spid:
Hat sich die nicht nur vorübergehend auszuübende - also jene beim AG - Tätigkeit geändert? Nur diese ist von Belang. Eine Abordnung ist nur eine vorübergehende Änderung der auszuübenden Tätigkeit, die Eingruppierung wird durch diese nicht berührt.
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