Ich habe nicht ausgeführt, daß der AG derlei explizit erklären müßte.
Die Eingruppierung anderer TB oder die Rechtsmeinung des AG hierüber berührt die Eingruppierung ebensowenig wie die Rechtsmeinung des AG zur Eingruppierung des TB selbst.
Was hat die Entgeltgruppe mit der Stufe zu tun? Zudem gilt auch hier, daß die Rechtsmeinung des AG die Eingruppierung nicht berührt.