Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen

Zeitpunkt Höhergruppierung nach Erfüllung der Ausbildungspflicht (BL1)

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Andreas VwfK:
Hallo Spid,
ja das mag sein, aber nicht jedes Amt als AG setzt den Tarif auch genauso um wie es sich gehört, da gibt es in der Praxis leider Unterschiede. Und man möchte sich ja auch mit dem AG nicht fortwährend auf vermeidbare Konfrontationen wegen des Gehalts einlassen.

Die Veränderung der auszuübenden Tätigkeit wurde mir mündlich durch den geschäftsleitenden Beamten im Dezember 2018 angeboten, ab Januar 2019 fand Einarbeitung statt, ab ca. Mai 2019 wurden die Tätigkeiten der mit EG 7 bewerteten Stelle eigenständig ausgeführt.

Schmitti:

--- Zitat von: Andreas VwfK am 17.06.2020 07:50 ---Und man möchte sich ja auch mit dem AG nicht fortwährend auf vermeidbare Konfrontationen wegen des Gehalts einlassen.
--- End quote ---
Wenn ich dir meine Kontodaten schicke, krieg ich dann jeden Monat was von deinem Gehalt ab?


Falls nein, wieso denn dann dein AG?

Spid:
Auch die Bewertung der Stelle ist tariflich unbeachtlich. Sofern die Rechtsmeinung des AG zur Erfüllung der Tätigkeitsmerkmale durch die übertragene Tätigkeit zutreffend ist, stand Dir die Zulage zur E7 zu und Du bist seit Erfüllung der Ausbildungs- und Prüfungspflicht in E7 eingruppiert.

Neben zivilrechtlichen Schritten kommt auch eine Strafanzeige wegen Betrugs infrage.

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