Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Zeitpunkt Höhergruppierung nach Erfüllung der Ausbildungspflicht (BL1)
Spid:
Doch, das bist Du. Was an „TB sind unmittelbar durch die tariflichen Regelungen eingruppiert“ hast Du nicht verstanden?
Schmitti:
--- Zitat von: Andreas VwfK am 16.06.2020 15:35 ---Nein bin ich nicht.
Stand heute, 16.06.2020 bin ich noch in EG 4 Stufe 2 eingruppiert.
--- End quote ---
Stand heute meint dein Arbeitgeber, dir nur das Entgelt dieser Stufe auszahlen zu können. Diese Sichtweise ist aber falsch. Du bist, alleine aufgrund der tariflichen Regelung, heute bereits in EG7 Stufe 2, ergo wird dir Geld vorenthalten.
Das kannst du so hinnehmen, oder vom AG einfordern, notfalls vor Gericht.
Lars73:
Wurden denn die Aufgaben nach E7 denn wirksam übertragen? Zahlt der Arbeitgeber eine Zulage nach E7?
Andreas VwfK:
Wie kann ich wissen ob die Tätigkeiten ,,wirksam‘‘ übertragen wurden? Mir wurde die Stelle angeboten unter Bedingung den AL1 zu absolvieren, und nach kurzer Anlernphase übernahm ich die Stelle und ihre Aufgaben.
Eine persönliche Zulage in Form einer Differenzzahlung zwischen EG4 Stufe 2 und EG7 Stufe 2 wurde/wird mir NICHT gewährt.
Spid:
Die Zulage wird nicht durch den AG gewährt, sie steht zu, wenn die tariflichen Voraussetzungen erfüllt sind. Stellen sind tariflich unbeachtlich. Wie und durch wen wurde wann eine Veränderung der auszuübenden Tätigkeit angeboten?
Navigation
[0] Message Index
[#] Next page
[*] Previous page
Go to full version