Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Eingruppierung Abteilungsleiter TV-V Stadtwerke
Spid:
Richtig, die Angabe der Entgeltgruppe im Arbeitsvertrag ist regelmäßig lediglich deklaratorischer Natur und gibt lediglich die Rechtsmeinung der Arbeitsvertragsparteien zur Eingruppierung wieder, die die Eingruppierung nicht berührt. Die TVP beliebten in der Vergangenheit von Zeit zu Zeit entweder neue Tarifverträge zu schließen, die alte Tarifverträge ablösten, so bspw. löste u.a. der TVÖD den BAT ab, zudem gab es verschiedentlich größere Änderungen in den Tarifverträgen selbst. Bei solchen Gelegenheiten wurden Bestandsbeschäftigte, teils unter Anwendung von Überleitungstarifverträgen, übergeleitet.
cherome11:
Danke für deine Antwort!
Auf Nachfrage bei den Stadtwerken, zur Eingruppierung dieser Stelle, teilte man mir mit dass diese in EG12 eingestuft ist. Das bedeutet für mich dann ja, dass es fahrlässig von mir wäre, diese Stelle anzutreten, da es mir jederzeit passieren kann (auch nach ein paar Jahren noch), dass "jemand" um die Ecke kommt und mir mitteilt, dass ich zukünftig nur noch so viel verdienen werde, wie es die EG 9 vorsieht (wodurch ich nicht einmal meine monatlichen fixen Ausgaben decken könnte)?
Habe ich das so richtig verstanden (auch wenn ich es etwas salopper ausgedrückt habe)?
Spid:
Ja. Die Rechtsmeinung des AG berührt die Eingruppierung in keinster Weise.
cherome11:
Ok, vielen Dank für deine kompetente Hilfe!
Dienstbeflissen:
Bestehe doch einfach darauf, dass Dir, schriftlich zugesichert, Tätigkeiten der Wertigkeit E12 übertragen werden. Das kann ja einfach so in den Arbeitsvertrag geschrieben werden und Punkt. Welche das genau sind ist ja erstmal egal.
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