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Eingruppierung Abteilungsleiter TV-V Stadtwerke
cherome11:
--- Zitat von: Spid am 19.06.2020 20:45 ---Du bist ja auch nicht in E12 eingruppiert.
--- End quote ---
Wie darf ich dann die Aussage (oder Feststellung?) verstehen? SAS hatte doch geschrieben, dass er in EG12 ist. Oder überlese ich hier ein wichtiges, für mich vielleicht nicht bekanntes, Detail?
Spid:
Er erhält lediglich das Entgelt der E12, während offenkundig ist, daß er nicht in E12 eingruppiert ist.
cherome11:
Ok, verstehe. Vielen Dank.
Kann es dadurch passieren, dass er irgendwann wieder (trotz gleicher Tätigkeit) weniger verdienen wird? Oder hat er, z.B. nach einer bestimmten Zeit, einen Anspruch auf diese Bezahlung? Falls er diesen Anspruch hat/bekommt, worin liegt dann der Unterschied, ob er in E12 eingruppiert ist oder nur danach bezahlt wird?
Spid:
TB sind entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert. Die Eingruppierung ergibt sich unmittelbar aus den tariflichen Regelungen, sie steht nicht zur Disposition der Arbeitsvertragsparteien, die Nennung der Entgeltgruppe im Arbeitsvertrag ist regelmäßig lediglich deklaratorischer Natur. Ein Eingruppierungsirrtum kann jederzeit grundsätzlich korrigiert werden, es sei denn, es wurden Vertrauenstatbestände, bspw. die wiederholte Eingruppierungsmitteilung im Rahmen von Überleitungen, geschaffen, Zeitablauf selbst genügt nicht. Die Arbeitsvertragsparteien können eine für den AN günstigere Vergütung als die tariflich gebotene vereinbaren, dies bedarf jedoch der expliziten Vereinbarung.
cherome11:
Ok, das bedeutet, dass, wenn ich in meinem Arbeitsvertrag, für die von mir genannte Stelle, z. B. EG 12 stehen habe, diese Einstufung jederzeit wieder nach unten korrigiert werden kann (z.B. in die EG9) und der Arbeitsvertrag für mich keine Sicherheit, das vereinbarte Gehalt zu bekommen, darstellt?
Was meinst du mit "...im Rahmen von Überleitungen..."?
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