Einer der verbreitetsten Fehler bei der Bildung der Rechtsmeinung des AG zur Eingruppierung im TV-V ist übrigens das Nichterkennen des Umstands, daß der TV-V eigene Eingruppierungsregelungen hat und sich diese erheblich von denen des TVÖD unterscheiden.
Nicht nur die Eingruppierungsregelungen unterscheiden sich zum TVÖD, auch die Vergütung und diese sehr deutlich.
Trotzdem befinden sich gerade in der Wasserversorgung Fachangestelte im TVÖD in E5 und im TV-V ebenfalls in E5. Gehaltsunterschied locker 300 bis 400€/Monat.
Elektriker sind meistens höher eingruppiert und erhalten entsprechend mehr als die Kollegen im TVÖD.
Meister entsprechend noch mehr, da um so höher die Eingruppierung um so höher die Differenz.
Bei E13 sind es schon ca. 1.200€/Monat, da der TV-V 100% JSZ bezahlt, in allen Gruppen.
Ach ja, ich kenne "Abteilungsleiter" mit 4 Mitarbeitern in TV-V E13 und ich kenne Amtsleiter mit 60 Mitarbeiter in E13 TVÖD.
Es gibt also alle möglichen Konstelationen.
Zumindest versuchen die Betriebe im TV-V ihren Mitarbeitern attraktive Gehälter zu bezahlen.
Dies führt noch mehr dazu dass der TVÖD von Jahr zu Jahr unattraktiver wird, vor allem für technisches Personal.
Eine Angleichung an den TV-V wäre zumindest für das technische Personal notwendig um überhaupt konkurrenzfähig zu werden.
Aber das will ja keiner hören