Erst einmal vielen Dank für Ihre schnelle Antwort.
Meine Antwort auf Ihre Frage ist etwas länger:
Ich habe eine neue Stelle beim gleichen öffentlichen AG angetreten. Meiner Meinung nach fand die offizielle Umsetzung (mit Umsetzungsschreiben) zum 01.10.2020 statt. Ich habe die alte Stelle verlassen, die neue E10er Stelle aber erst am 16.10.2020 angetreten, da ich Urlaub hatte.
(1) Eigentlich müsste es doch dann aber so sein, dass ich mit dem im Umsetzungsschreiben datierten Datum die Stelle zum 01.10.2017 angetreten habe und mir damit die höherwertige Tätigkeit übertragen wurde - Urlaub hin oder her, oder ?
(2) Und wenn es so ist, dass in dem Schreiben der 01.10.2017 genannt ist und nicht der 16.10.2020 (natürlich liegt dieses Schreiben im Büro), dann wäre die Stufe 4 gegeben, aufgrund der zu diesem Zeitpunkt übertragenen Tätigkeiten.
(3) Ich dachte ich könne mich auf das Schreiben (welches nicht aus der Bibel oder im Kamasutra zu finden ist
) beziehen, da der 01.10.2017 als höheres Eingruppierungsdatum genannt ist.
Ich hoffe Sie können mir folgen und verstehen das „Dilemma“ ?