Das bedeutet, ich kein Anspruch habe, weil ich nicht vollständig 10 Jahre (3 Tage fehlt es noch) Dienstzeit habe, oder?
ich habe schon mal die Personalabteilung gefragt aber habe ich keine klare Antwort über die "3 Tage" bekommen. Jetzt verstehe ich die "3 Tage" war absichtlich von Dienstherr geplant.
Falls Du Beamter auf Zeit an einer Universität warst, wovon man bei 6 plus 4 Jahren wohl ausgehen kann, hast Du überhaupt keinen Anspruch auf eine Pension, egal ob 3 Tage fehlen oder nicht, da Du offensichtlich das Pensionsalter noch nicht erreicht hast. Das hat zur Folge, dass der Dienstherr Dich in der gesetzlichen Rentenversicherung für die letzten 10 Jahre nachversichern wird, wie Feidl bereits schrieb. Eine Nachversicherung in der Zusatzversorgung VBL findet leider nicht statt, insofern wirst Du schlechter darstehen als ein vergleichbarer Angestellter, der die letzten 10 Jahre Rentenansprüche aufgrund einer Vergütung aus der EG 14 angesammelt hat.
Die weiter oben angeführte Regelung aus § 77 Abs. 2 ThürBeamtVG betrifft lediglich jene Beamten auf Zeit / kommunale Wahlbeamte, die unmittelbar nach Ende der Dienstzeit in den Ruhestand treten. Ansonsten führt ein Dienstende wegen Zeitablaufs unweigerlich zur Nachversicherung.