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[TH] knapp 10 Jahre (es fehlt 3 Tage) Beamte auf Zeit

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2strong:
Das halte ich für ein Gerücht. Hast Du z.B. an Zeiten nach § 16 und § 18 gedacht? Die sind i.d.R. ebenfalls ruhegehaltsfähige Dienstzeit.

Mayday:

--- Zitat von: David am 19.06.2020 09:30 ---Das bedeutet, ich kein Anspruch habe, weil ich nicht vollständig 10 Jahre (3 Tage fehlt es noch) Dienstzeit habe, oder?

--- End quote ---

Nein, der Anspruch fällt halt nur ggf. etwas niedriger aus als nach Vollendung der 10 Jahre. So jedenfalls meine bescheidene Interpretation...

Gustl:

--- Zitat von: David am 19.06.2020 09:30 ---
Das bedeutet, ich kein Anspruch habe, weil ich nicht vollständig 10 Jahre (3 Tage fehlt es noch) Dienstzeit habe, oder?
ich habe schon mal die Personalabteilung gefragt aber habe ich keine klare Antwort über die "3 Tage" bekommen. Jetzt verstehe ich die "3 Tage" war absichtlich von Dienstherr geplant.

--- End quote ---

Falls Du Beamter auf Zeit an einer Universität warst, wovon man bei 6 plus 4 Jahren wohl ausgehen kann, hast Du überhaupt keinen Anspruch auf eine Pension, egal ob 3 Tage fehlen oder nicht, da Du offensichtlich das Pensionsalter noch nicht erreicht hast. Das hat zur Folge, dass der Dienstherr Dich in der gesetzlichen Rentenversicherung für die letzten 10 Jahre nachversichern wird, wie Feidl bereits schrieb. Eine Nachversicherung in der Zusatzversorgung VBL findet leider nicht statt, insofern wirst Du schlechter darstehen als ein vergleichbarer Angestellter, der die letzten 10 Jahre Rentenansprüche aufgrund einer Vergütung aus der EG 14 angesammelt hat.

Die weiter oben angeführte Regelung aus  § 77 Abs. 2 ThürBeamtVG betrifft lediglich jene Beamten auf Zeit / kommunale Wahlbeamte, die unmittelbar nach Ende der Dienstzeit in den Ruhestand treten. Ansonsten führt ein Dienstende wegen Zeitablaufs unweigerlich zur Nachversicherung.

Karsten:

--- Zitat von: Gustl am 21.06.2020 20:25 ---
--- Zitat von: David am 19.06.2020 09:30 ---
Das bedeutet, ich kein Anspruch habe, weil ich nicht vollständig 10 Jahre (3 Tage fehlt es noch) Dienstzeit habe, oder?
ich habe schon mal die Personalabteilung gefragt aber habe ich keine klare Antwort über die "3 Tage" bekommen. Jetzt verstehe ich die "3 Tage" war absichtlich von Dienstherr geplant.

--- End quote ---

Falls Du Beamter auf Zeit an einer Universität warst, wovon man bei 6 plus 4 Jahren wohl ausgehen kann, hast Du überhaupt keinen Anspruch auf eine Pension, egal ob 3 Tage fehlen oder nicht, da Du offensichtlich das Pensionsalter noch nicht erreicht hast. Das hat zur Folge, dass der Dienstherr Dich in der gesetzlichen Rentenversicherung für die letzten 10 Jahre nachversichern wird, wie Feidl bereits schrieb. Eine Nachversicherung in der Zusatzversorgung VBL findet leider nicht statt, insofern wirst Du schlechter darstehen als ein vergleichbarer Angestellter, der die letzten 10 Jahre Rentenansprüche aufgrund einer Vergütung aus der EG 14 angesammelt hat.

Die weiter oben angeführte Regelung aus  § 77 Abs. 2 ThürBeamtVG betrifft lediglich jene Beamten auf Zeit / kommunale Wahlbeamte, die unmittelbar nach Ende der Dienstzeit in den Ruhestand treten. Ansonsten führt ein Dienstende wegen Zeitablaufs unweigerlich zur Nachversicherung.

--- End quote ---

Vollkommen richtig! Jedoch hat der Fragesteller nicht nur durch die fehlende VBL Nachversicherung weniger Rentenansprüche gegenüber dem Angestellten die letzten 10 Jahre Rentenansprüche aufgrund einer Vergütung aus der EG 14 angesammelt hat. Sondern auch die Nachversicherung in der Rentenversicherung ist schlechter, da die Nachversicherung aus dem Bruttobezügen der Beamtenvergütung nachberechnet wird. Der Angestellte E14 wird auch in der gesetzlichen Rentenversicherung mehr Entgeltpunkte erreicht haben. 

Allerdings darf man auch nicht vergessen, dass man als Beamter hier auch fast 10 Jahre erheblich mehr Netto erhalten hat und dies di o.g. Nachteile fast ausgleicht.

Wastelandwarrior:
Das ist aber trotzdem eines der losen Enden der Wissenschaft... wenn keine Professur oder Dauer-Wimi-Beamtenstelle direkt anschließt. Nicht schön.

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