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Minusstunden einzelner Mitarbeiter gelöscht

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Reely:
Hallo,

aufgrund der Corona-Pandemie haben bei uns einige Mitarbeiter bis zu 70 Minusstunden angesammelt. Andere Kollegen haben wiederum ein ausgeglichenes Konto oder sogar Überstunden. Eine Betriebsvereinbarung sieht vor, dass die Zeitkonten um + / - 50 Stunden überzogen werden dürfen. Aufgrund dessen haben sich einige Mitarbeiter beschwert.

Die Folge: Den Beschwerdeführern wurden Minusstunden gelöscht oder entsprechende Stunden ohne entgegenbringen von Arbeitsleistung gutgeschrieben.

Ist dieses Verfahren rechtens?
Werden hiermit nicht alle Mitarbeiter benachteiligt, welche weniger als die genannten 70 Minusstunden hatten? Effektiv haben  Mitarbeiter mit einem ausgeglichenen Stundenkonto diese 70 Stunden ja geleistet, während die Bescherdeführer diese zuhause verbracht haben.

Vielen Dank im Voraus!

Spid:
Durchaus.

Der AG muß ungleiches nicht gleich behandeln.

Reely:
Das heißt der AG kann vollkommen willkürlich dem einen MA 20 Stunden, dem nächsten 60 Stunden und dem nächsten überhaupt keine Stunden „schenken“? Damit ist ja auch die Arbeitsbelastung einzelner Mitarbeiter exorbitant höher als die der anderen.

Spid:
Durchaus. Das ist aber kein zulässiger Schluß aus meinen Ausführungen, sondern ein anderer Sachverhalt.

Carnie:
Anderer Ansatz ist die Verschwendung von Steuergeldern. Die gestrichenen Stunden sind ja eine nicht erbrachte Leistung die dennoch vergütet wurde.

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