Autor Thema: [Allg] Vom Angestellten zum Beamten als Quereinsteiger???  (Read 5701 times)

Alfi

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Hallo Leute,

sorry falls so etwas schon mal gefragt wurde.  :-X

Ich habe einen Fachwirt aus der freien Wirtschaft.
Seit 5 Jahren arbeite ich in einer Kommune (Leitende Funktion).

Nun zu meiner Frage: Kann ich mich, ohne Studium, auf eine Beamtenstelle (auf kommunaler Ebene) bewerben, ich rede jetzt nicht von einer Ausbildung, sondern von einer Stelle im höheren Dienst?

Der Fachwirt ist vergleichbar mit dem Verwaltungsfachwirt, mit dem könnte ich auch den Verwaltungsbetriebswirt machen (den ich ggf. auch machen werde).

Ich bin Anfang 30, wäre auch bereit mich weiter zu bilden (bei vollem Gehalt), ggf. am Wochenende oder Abends.

Ich bin für jede Antwort dankbar.

« Last Edit: 19.06.2020 00:49 von Admin2 »

Lars73

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Antw:Vom Angestellten zum Beamten als Quereinsteiger???
« Antwort #1 am: 18.06.2020 15:24 »
In der Ausschreibung stehen die Anforderungen. Für den höheren Dienst wird in der Regel ein Studium auf Level Master verlangt werden. Grundsätzlich wirst du dich erst weiterbilden müssen um die Position bekommen zu können. Die Laufbahnvorausetzungen unterscheiden sich abhängig vom Bundesland.

Alfi

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Antw:Vom Angestellten zum Beamten als Quereinsteiger???
« Antwort #2 am: 18.06.2020 15:51 »
Vielen Dank Lars73.  :)

Also in der Ausschreibung steht:

- Studium Allgemeine Verwaltung oder Betriebswirtschaft (Bachelor oder Diplom).
- Befähigung für die Laufbahn des höheren Dienstes

Der Fachwirt hat Bachelor Status, ob es nun anerkannt wird oder ist, weiß ich nicht.
Eine Befähigung für die Laufbahn egal welchen Dienstes habe ich nicht.
Die Frage ist ja, ist das überhaupt so möglich oder gar nicht?

Weiterbilden als was? Eine Beamtenlaufbahn von Anfang an?

Achso Sorry, das Bundesland wäre Hessen.


Bastel

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Antw:Vom Angestellten zum Beamten als Quereinsteiger???
« Antwort #3 am: 18.06.2020 16:29 »
- Studium Allgemeine Verwaltung oder Betriebswirtschaft (Bachelor oder Diplom).
- Befähigung für die Laufbahn des höheren Dienstes

Dein Fachwirt wird i.d.R. nicht anerkannt und er hat auch nicht den Status eines richtigen Studiums. Auch hat man mit dem Bachelor keine Befähigung für den höheren Dienst.

Unknown

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Antw:Vom Angestellten zum Beamten als Quereinsteiger???
« Antwort #4 am: 18.06.2020 17:15 »
Der Fachwirt wird aus meiner Sicht noch nicht mal für den gehobenen Dienst anerkannt. Du brauchst grundsätzlich ein Studium mit 300 Creditpoints (Master), damit du in den höheren Dienst kannst. Der Fachwirt mag dem Bachelor auf irgendeinem Papierstück gleichgestellt sein, aber ist es in der Praxis trotzdem nicht. Folglich kommst du damit auch nicht in den gehobenen Dienst.

Bruce Springsteen

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Antw:Vom Angestellten zum Beamten als Quereinsteiger???
« Antwort #5 am: 18.06.2020 17:30 »
Es scheitert schon daran, dass der Fachwirt dem Bachelor zwar gleichwertig, aber nicht gleichartig sind.

Der höhere Dienst scheidet aus, weil du ja nicht den Masterabschluss nachweisen kannst.

Die Beamtenstelle dürfest eh nicht bekommen, sofern du keine Zusage auf deine Verbeamtung hättest. Die könnten dich dann auf A9 einstellen, aber nie auf A 13 kommen lassen, solange deine o.g. Vorraussetzungen nicht erfüllt sind.

Alfi

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Antw:Vom Angestellten zum Beamten als Quereinsteiger???
« Antwort #6 am: 18.06.2020 17:51 »
Ok vielen Dank Leute :)

Gute und verständliche Aussagen.

Es wäre sogar die A14. Vom Aufgabenfeld passt alles in meinen jetzigen Bereich den ich seit 5 Jahren erledige.
Ich bin in der E10 mit meinem Fachwirt. Auch andere haben hier E12 ohne je einen Verwaltungsfachwirt oder Verwaltungsbetriebswirt gemacht zu haben.

Gerade diese Zusage auf eine Verbeamtung, um die geht es mir ja auch. Wie bekommt man die? Nur durch Studium wofür ich eh schon zu alt wäre?

Hat man als Quereinsteiger überhaupt keine Chance Beamter zu werden? Also keine Möglichkeiten?
Egal ob nun Höherer oder gehobener Dienst wäre. Alles drunter wäre ja so oder so eine Verschlechterung.

Bruce Springsteen

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Antw:Vom Angestellten zum Beamten als Quereinsteiger???
« Antwort #7 am: 18.06.2020 20:23 »
A14 oder A13 ist völligst hupe, es geht um das Prinzip! Ich kenne welche, die die Voraussetzung haben und mit A 9 auf A 13 Stellen hocken, da A 13 das Verzahnungsamt ist.

Die Möglichkeit kann nur die Dienststelle in Aussicht stellen. Bei Stellenanzeigen steht ja dann auch meistens: "Bei Vorliegen von beamtenrechtlichen Voraussetzungen kann eine Verbeamtung erfolgen/in Aussicht gestellt werden/ist erwünscht/angedacht." so oder so ähnlich.

Aber dafür müssen die o.g Voraussetzungen passen, die halt nicht nur aus der Qualifizierung bestehen.

Casiopeia1981

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Es gebe noch die Möglichkeit der Verbeamtung als sonstiger Bewerber. Diese setzt aber den Willen der Dienststelle und den des Landespersonalausschusses voraus. Antragsberechtigt ist ausschließlich die Dienststelle, nicht der sonstige Bewerbe.

Vorschlag: Fragen Sie einfach in der jetzigen Dienststelle, ob die Möglichkeit der Verbeamtung als sonstiger Bewerber gegeben wäre.

Allgemein sehe ich in der von Ihnen geschilderten Lage 0% die Stelle zu erhalten und 0% verbeamtet zu werden.

Kleeblatt

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Da will jemand in E10 als leitender Angestellter sein und hat keine Ahnung wie er in den Beamtenstatus kommt..

 :o :'(

Leute, Leute , Leute, lasst doch dies dumme unnötigen Frage.

Was habt ihr bisher in eurem Erwerbsleben gemacht????

Casiopeia1981

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Sorry, aber ich habe genug Verwaltungsbeamte bis in die B-Besoldung kennengelernt, darunter einige Juristen, die von Beamtenrecht mal überhaupt keine Ahnung hatten und haben. Und das ist auch nicht schlimm, weil die nicht in der Personalstelle / -Abteilung tätig waren, sondern hervorragende Fachbeamte in ihren Spezialgebieten sind.

 

Bruce Springsteen

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Egal wie. Dafür ist ein Forum wie hiesiges da.