Moin in die Runde!
Mein AG will die fertigen Auszubildenden (VFA) unbefristet übernehmen. Da der Personalchef gekündigt hat und die Damen vom Personalamt vom Eingruppierungsrecht keine Ahnung haben, wurde seitens der VKA geraten die Azubis bis zur Bildung einer Rechtsmeinung mit EG5 zu entlohnen. Auf die Mitteilung für den Personalrat haben sie bei allen Einstellung „ab EG5“ eingetragen. Den Azubis haben sie zugesichert eine Rückwirkende Höhergruppierung zum Einstellungsdatum vorzunehmen, damit diese womöglich früher in Stufe 2 kommen. Ich halte das schlichtweg für Unfug.
Was wäre denn wenn der AG sich über ein Jahr mit der Bildung der Rechtsmeinung Zeit lässt? Also die Azubis Stufe 2 regulär bereits erreicht hätten mit der EG5?
Ich habe den Azubis bis jetzt nur raten können eine ernsthafte Zahlungsaufforderung an den AG zu richten auf Grundlage der ursprünglichen EG ihrer Vorgänger. Stellenbeschreibungen sind für 2/3 Stellen nicht vollständig vorhanden, da Tätigkeiten ergänzt wurden.
Habt ihr einen Rat die richtige Entlohnung seitens des Personalrats durchzusetzen ohne das die Azubis in 2 Wochen ohne Arbeitsvertrag darstehen?