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Inoffiziell auf Stelle - schlechtere Bezahlung

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Simon Haberer:
Ich habe die Ausbildung abgeschlossen und dann den besagten Vertrag bekommen. Da ich ja keine offizielle Stelle ausführe, kann es ja auch keine Ausschreibung für eine solche gegeben haben.

Spid:
Stellen sind tariflich ohnehin unbeachtlich. Wie bereits ausgeführt, ist die auszuübende Tätigkeit maßgeblich.

Da der AG seinen Nachweispflichten nicht nachgekommen ist, ist widerlegbar zu vermuten, daß die auszuübende Tätigkeit die ausgeübte ist. Arbeitsplatzaufzeichnungen kommt hier ein Beweiswert zu. Aus der so ermittelten auszuübenden Tätigkeit ergibt sich die Eingruppierung. Es besteht ein Vergütungsanspruch entsprechend der Eingruppierung.

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