Allgemeines und Sonstiges > allgemeine Diskussion

Inoffiziell auf Stelle - schlechtere Bezahlung

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Spid:
Wie ist der AG seiner Pflicht nach §2 Abs. 1 Nr. 5 NachwG nachgekommen?

Simon Haberer:
Im Grunde gar nicht. Lediglich dem beiliegenden Anschreiben zum Arbeitsvertrag ist zu entnehmen, dass mein Einsatzort das o.g. Amt sei. Eine Beschreibung oder Erläuterung der Tätigkeit ist weder dem Arbeitsvertrag, noch dem Anschreiben zu entnehmen.

Spid:
Der öffentliche AG kann der Nachweispflicht auch mit dem Text der Ausschreibung genügen.

Simon Haberer:
Eine Ausschreibung ist bis zum heutigen Tag nicht erfolgt.

Spid:
Wie bist Du denn eingestellt worden? Bist Du einfach reinmarschiert und man hat Dir nen Job gegeben?

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