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Beschäftigungsverbot

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Lotte123:
Also hab ich das so richtig verstanden. Wenn ich in dem genannten Zeitraum (3Monate) krank war und dafür pro Tag zusätzlich was bekomme fließt das auch in die Berechnung ein??
Danke

Spid:
Maßgeblich ist, ob Arbeitsentgelt erzielt wird. Solange Anspruch auf Entgeltfortzahlung besteht, wird - wenig überraschend - das Entgelt fortgezahlt, wenn kein Anspruch mehr auf Entgeltfortzahlung besteht, nicht. Dann bleibt dieser Zeitraum unberücksichtigt.

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