MKn muss der unverheiratete Partner live dabei sein. Bei einem verheirateten Partner gehts mit Vollmacht, sogar für die ganze Familie/Kinder, sofern alle Ausweise vorliegen, wenn es welche gibt.
Eine Gemeinde, die bei Nicht-Verheiratete mit Vollmacht anmeldet, handelt mMn unrechtmäßig und kann uU "teuer" tür den SB werden.
Es gibt auch Gemeinden, die Steuer-IDs auf telefonische Anfrage herausgeben o Ehepartnern mitteilen ... und auch sonst gerne mal was ohne Vollmacht machen. Bürgerfreundlich vielleicht, aber das darf kein Datenschützer erfahren.