Hallo zusammen,
ich benötige Hilfe bei der Anrechnung von Erfahrungszeiten eines ehemaligen Soldaten, der als Beamter auf Widerruf den Vorbereitungsdienst ableistet und eine Ausgleichszulage von der Bundeswehr erhält.
Welche Zeiten können hier als Erfahrungsstufe berücksichtigt werden?
Gem. § 29 Abs. 2 S. 4 LBesG NRW
führen frühere Dienstzeiten mit Anspruch auf Dienstbezüge
in einem Beamten-, Richter- oder Soldatenverhältnis bei einem öffentlich-rechtlichen Dienstherrn (§ 31 Absatz 1) im Geltungsbereich des Grundgesetzes zu einer Vorverlegung des Beginns des Stufenaufstiegs auf den Zeitpunkt der ersten Ernennung mit Anspruch auf Dienstbezüge, soweit in § 30 Absatz 4 nichts anderes bestimmt ist; Satz 1 zweiter Halbsatz und die Sätze 2 und 3 gelten entsprechend. Die Stufenfestsetzung ist der Beamtin oder dem Beamten schriftlich mitzuteilen.
Verstehe ich es richtig, dass die Erfahrungszeit ab der ersten Ernennung im Soldatenverhältnis beginnt und fortläuft
oder kann die Zeit im
Vorbereitungsdienst, in welcher der Beamte auf Widerruf Anwärterbezüge vom neuen Dienstherren und eine Ausgleichszulage von der Bundeswehr erhält, nicht anerkannt werden, da es sich bei den Bezügen nicht um "Dienstbezüge" handelt oder?
Oder gibt es eine andere Herleitung? Ich bin gerade überfragt.
Vielen Dank für die Hilfe!
Viele Grüße
Alina