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[BY] Beamtentest Q2 - Verängert?

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Garfield73:
Wie es bei der inneren Verwaltung ist, weiß ich nicht. Ich denke aber, dass es da ähnlich ablaufen dürfte.

Muenchner82:

--- Zitat von: John Pferdelack am 09.07.2020 20:16 ---"verkürzte Beförderungswartezeiten"
???
Wo steht das?

--- End quote ---

Einfach mal die Beförderungsrichtlinien des jeweiligen Geschäftsbereichs vor und nach 2011 miteinander vergleichen. In der inneren Verwaltung sind es seit 2011 auf allen Ebenen teilweise erheblich kürzere Wartezeiten.

Manne:
Ja hab ich mittlerweile gesehen, aber irgendwie hab ich noch nicht gesehen, ab wievielen Jahren sowas möglich ist bzw. was die grundsätzlichen Voraussetzungen sind.

Muenchner82:
in Art.17 LlbG ist die Mindestwartezeit für Beförderungen geregelt. Diese beträgt bis Besoldungsgruppe A9 2 Jahre. In der Regel hat jeder Geschäftsbereich Beförderungsrichtlinien, dort sind die Wartezeiten i.d.R. in Abhängigkeit der periodischen Beurteilung im Detail geregelt.

Manne:
Achso, ich hab jetzt speziell für a6 gesucht...

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