[BY] Beamtentest Q2 - Verängert?

Begonnen von John Pferdelack, 23.06.2020 14:28

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Ruheständler2

Kann nur jeden von der Bayer. Finanzverwaltung abraten. Habe das Trauerspiel im damaligen gehobenen Dienst über 30 Jahre mitgemacht. Intrigen, Arbeiten hinter dem Rücken etc., Zurücksetzungen, dauernder Kampf um Beurteilungen und die zu wenigen Beförderungsstellen. Schlimm und traurig zugleich. Und dass obgleich ich meine Laufbahnprüfung mit einem Spitzenergebnis absolviert hatte und sogar nebenamtlicher Lehrbeauftragter an der Beamtenfachhochschule war. Das "Erwachen" kam dann erst später. Bin ich froh, dass ich dienstunfähig geworden bin und diese Ränkespiele nicht mehr länger mitmachen musste. Inzwischen bin ich ja auch über der gesetzlichen Altersgrenze.

Euphyll

Wäre dann hier Warnung No. 2 für die bayerische Finanzverwaltung... Einfach mal die Unterbesetzungsquote ergoogeln. Dass man teilweise Leute bis Platzziffer 4000 einstellt, zeigt mMn sehr deutlich wie attraktiv diese Behörde zu sein scheint. Versetzung nach der Ausbildung nach München ist auch ziemlich sicher.

Bruce Springsteen

Allein das (!) wäre bei mir schon Ausschlussgrund. Mit A6 oder A9 nach München als Berufseinsteiger.. gute Nacht! Daher kann ich nur die allgemeine Verwaltung empfehlen anstatt die Spezialisierung auf ein Gebiet wie die Steuerverwaltung/Finanzverwaltung.
Wer gern mit Zahlen arbeitet: die Stadtkassen/kämmereien haben überdurchschnittlich gut besoldete Stellen und suchen ebenfalls immer.. Jede Gemeinde/Stadt stellt einen ein. Man ist also flexibel ohne Ende.

Garfield73

Zitat von: Euphyll am 02.07.2020 17:33
Einfach mal die Unterbesetzungsquote ergoogeln. Dass man teilweise Leute bis Platzziffer 4000 einstellt, zeigt mMn sehr deutlich wie attraktiv diese Behörde zu sein scheint. Versetzung nach der Ausbildung nach München ist auch ziemlich sicher.

Unterbesetzungsquote: Kommt drauf an, nach welcher Personalbedarfsberechnung. Nach der bayrischen fehlen ca. 2000 MAK, nach der vom Bund sogar 4000 MAK. Das Elend wird aber gleichmäßig auf alle Ämter verteilt. ;)

Platzziffer 4000: Ist leider nicht so, eingestellt wird derzeit sogar bis zur allerletzten Platzziffer. Was aber eher daran liegt, dass Bayern allein in der 2. QE dieses Jahr rund 850 Ausbildungsplätze zu vergeben hat. Und inzwischen wie in fast allen Bereichen der öffentlichen Verwaltung aufgefallen ist, dass schon viel Personal fehlt und noch mehr die nächsten Jahre in Pension gehen wird. Ein Hoch hier noch einmal auf die Stoibersche Sparorgie. Es gab Jahre, da hat man in der 3. QE mit einem 1,5 Abitur so gut wie keine Chance auf eine Einstellung gehabt, da nur so wenige Ausbildungsplätze bereit gestellt wurde. Das rächt sich halt nun.

Versetzung nach München: Vor einigen Jahren war dies tatsächlich mehr oder weniger Standard. Wobei viele nur max. 2 Jahre dort waren und dann langsam aber sicher Richtung Heimat gerobbt sind. Heute gehen auch an den "Landämtern" so viele Bearbeiter in Pension, dass, zumindest bei Vorliegen sozialer Gründe, eine relativ heimatnahe Verwendung nach der Ausbildung gute Chancen hat.

Fazit:
Die Arbeit geht sicher nicht aus.
Die Ausbildung ist abhängig vom Amt und von den jeweiligen Bearbeitern mehr oder weniger gut. Dafür hat man aber vor einigen Jahren die sog. ABAGs eingeführt, damit jeder Azubi auch halbwegs den gleichen Wissensstand hat.
Beförderung bis A8 in der 2.QE und A11 in der 3.QE ist Standard.
Beförderung nach A9/A12 ist im Normalfall drin, zur Not muss man ein wenig flexibel sein.
Beförderung ins Endamt A9z/A13 ist für gute Leute auch allemal möglich, sogar der Aufstieg in die nächste QE. Natürlich nicht für alle.
Wer einen sicheren, abwechslungsreichen Job bei fairer Bezahlung haben will, ist hier richtig.
Wer einen Porsche oder Ferrari fahren will, eher nicht.

Bruce Springsteen

Gut zusammen gefasst Garfield. Daumen nach oben!

John Pferdelack

Zitat von: Muenchner82 am 01.07.2020 15:52
Zitat von: Garfield73 am 01.07.2020 12:14
Zitat von: Kingrakadabra am 01.07.2020 08:56
Die pauschalen Versprechen man "könne ja bis A9 kommen", sind teilweise halt nur Behauptungen zum Ködern der Nachwuchskräfte.

Nein. Wer seinen Hintern bewegt, wird A9. So dämlich kann man sich fast nicht anstellen.
Wer allerdings 40 Jahre im gleichen Amt, am liebsten in der gleichen Stelle bleiben will, da sieht das natürlich anders aus.

So sieht es aus, durch das neue Dienstrecht wurde die 2.QE nochmals deutlich aufgewertet mit verkürzten Beförderungswartezeiten, mehr Beförderungsstellen und der Möglichkeit zur modularen Qualifizierung. Die Teilnehmer an der mQ werden mittlerweile auch immer jünger :-).

"verkürzte Beförderungswartezeiten"
???
Wo steht das?

Garfield73

§ 10 Laufbahnverordnung Bayern.

Manne

Danke!


Thema Beförderungen:
Hiermit meine ich die Möglichkeit des internen Aufstiegs, hier verglichen Steuerverwaltung mit innerer Verwaltung (ausgehend als Beamter des m.D.)
1. Wie "schwer" bzw. wie "einfach" sind diese in den beiden Bereichen? Warum?
2. Was sind die Voraussetzungen? "nur" Dienstjahre oder auch nach Bedarf in der jeweiligen Einrichtung (d.h. wenn jmd in den Ruhestand geht, wird ein Aufstieg "leicher"?)
3. Wer entscheidet das? Derjenige, der mich als m.D. eingestellt hat?

mfg


Garfield73

Den "internen Aufstieg" in der Steuerverwaltung gibt's auf 2 Arten:

1. Die Ausbildungsqualifizierung:
Wenn ich es noch richtig zusammenbringe, dann gibt es in der QE2 alle drei Jahre einen Test, an dem man (zweimal?) teilnehmen kann. Die besten (Anzahl variiert) können dann unter Fortgewährung der Bezüge die Ausbildung der QE3 absolvieren.

2. modulare Qualifikation:
Bei entsprechender (sehr guter) Beurteilung nach dauerhaft gezeigten sehr guten Leistungen bekommt man die "mQ-Eignung". Da absolviert man dann einige Seminare und legt am Schluss eine mündliche Prüfung ab. Gerüchteweise sollen es da auch schon zwei geschafft haben durchzufallen ;-)
Die gibt's auch in die QE4.
Die dafür zur Verfügung stehenden Stellen variieren auch jedes Jahr.

Manne

und bei der internen Verwaltung?

Garfield73

Wie es bei der inneren Verwaltung ist, weiß ich nicht. Ich denke aber, dass es da ähnlich ablaufen dürfte.

Muenchner82

Zitat von: John Pferdelack am 09.07.2020 20:16
"verkürzte Beförderungswartezeiten"
???
Wo steht das?

Einfach mal die Beförderungsrichtlinien des jeweiligen Geschäftsbereichs vor und nach 2011 miteinander vergleichen. In der inneren Verwaltung sind es seit 2011 auf allen Ebenen teilweise erheblich kürzere Wartezeiten.

Manne

Ja hab ich mittlerweile gesehen, aber irgendwie hab ich noch nicht gesehen, ab wievielen Jahren sowas möglich ist bzw. was die grundsätzlichen Voraussetzungen sind.

Muenchner82

in Art.17 LlbG ist die Mindestwartezeit für Beförderungen geregelt. Diese beträgt bis Besoldungsgruppe A9 2 Jahre. In der Regel hat jeder Geschäftsbereich Beförderungsrichtlinien, dort sind die Wartezeiten i.d.R. in Abhängigkeit der periodischen Beurteilung im Detail geregelt.

Manne

Achso, ich hab jetzt speziell für a6 gesucht...