Die bist derzeit ja unter folgender EGO Eingruppiert:
Beschäftigte in der Programmierung
mit vertieften IT- bzw. Fachkenntnissen,
die selbständig Programme oder Programmbausteine für Programmiervorgaben hohen Schwierigkeitsgrades anfertigen, entsprechende Programme oder
Programmbausteine ändern, pflegen oder übernehmen und ggf. anpassen.
Ab 2021 git es diese Fallgruppe nicht mehr. Guckst Du:
https://www.tdl-online.de/fileadmin/downloads/rechte_Navigation/A._TV-L__2011_/01_Tarifvertrag/Anlage_A_i.d.F._des_%C3%84TV_Nr._11_2019_2020_2021_01.pdfDa gilt dann zu Prüfen, ob deine Tätigkeiten die eines Bachelor sind (würde ich bejahen) dann bist du zunächst in der EG10 eingruppiert.
Danach ist zu prüfen ob deinen Tätigkeiten (zu 50%)
durch besondere Leistungen aus der Entgeltgruppe 10 herausheben.Besondere Leistungen sind Tätigkeiten, deren Bearbeitung besondere Fachkenntnisse und besondere praktische Erfahrung voraussetzt oder die eine fachliche Weisungsbefugnis beinhalten.Dann bist du in der EG11
Ich habe keine Probleme damit ABAP, HANA Softwareentwicklung als solche anzusehen, u.a. da sie nicht Teil der Ausbildung sind und somit als besondere Fachkenntnis angesehen werden können und man erst nach einer gewissen Zeit diesen Kram einigermaßen durchblickt, was besondere praktische Erfahrung voraussetzt.
Aber Rechtssprchung gibt es logischerweise dazu noch nicht.
Und wenn
Du dann 3jährige praktische Erfahrung hast und deine Tätigkeiten auch noch zu einem Drittel durch besondere Schwierigkeit und Bedeutung oder durch Spezialaufgaben aus der Entgeltgruppe 11 Fallgruppe 2 heraushebt.Dann bist du EG12
Hier würde ich die besonderen Belange eines KIS gegenüber einem Standard-Infosystems durchaus als eine Spezialaufgabe im tariflichen Sinne ansehen und würde dich somit in die 12 eingruppieren.
Für die EG13 müßte dann noch:
deren Tätigkeit sich mindestens zu einem Drittel durch das Maß der Verantwortung erheblich aus der Entgeltgruppe 12 Fallgruppe 2 heraushebt.zutreffen.
Wenn du das KIS für einen Klinikverbund machst und ein Fehler weitreichende Schäden verursacht, könnte man darüber nach denken, wenn du aber nur für ein Klinikum eines Konzern oder nur für einen Teilbereich des KIS tätig bist, wird es schwierig hier das erhöhte Maß der Verantwortung zu sehen.
Das ist aber nur meine unmaßgebliche Meinung, ob deine AG das auch so sieht wird man sehen. Zumindest, könnte er es so sehen und dir ohne Probleme damit die EG12S3 geben.
Letztendlich gilt, wo du eingruppiert bist, können nur Richter entscheiden. Was für ein Entgelt du bekommst aufgrund der (wohlwollenden) Rechtsmeinung deines AGs kann der AG entscheiden.