Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L

Neu im ÖD und Fragen zu IT ab 2021

<< < (2/3) > >>

AndreasG:
Offensichtlich ja nicht sonst würde es ja wesentlich weniger Beiträge hier geben in denen um Rat gefragt wird wie entsprechende Tätigkeiten einzuschätzen sind.

Auch wenn man sich auf Interamt die Stellenanzeigen durchliest gibt es für gleiche Tätigkeiten unterschiedliche Eingruppierungen.

Oder auch hier in dem Beispiel.

Letztlich liegt die Frage wie eingruppiert wird ja an der Einschätzung von "besondere Leistungen" "besondere Schwierigkeit und Bedeutung" "Spezialaufgaben" "Maß der Verantwortung".

Und da gibt es durchaus Interpretationsspielraum.

WasDennNun:

--- Zitat von: AndreasG am 24.06.2020 08:47 ---Also werde ich mich wohl überraschen lassen müssen was die neue Regelung bringt. Irgendwie scheint zwischen E11 und E13 alles möglich  ;D
--- End quote ---
Wenn du auch noch die strategische Ausrichtung der KIS / RIS /PACS / AIS Landschaft mitbestimmst und ein wiss. Hochschulstudium hättest, könnte sogar eine E14/E15 dabei rauskommen.

Wir haben bei uns die auszuübenden Tätigkeiten derzeit so präzisiert, dass es eben problemlos zu höheren EGs bei unseren Abschnitt 11 ITler kommt.

--- Zitat ---Finde das lustig weil sonst in der öffentlichen Verwaltung ja alles penibelst geregelt ist.

--- End quote ---
Ist es doch auch, nur es gibt keine Matrix in der man von auszuübenden Tätigkeiten direkt seine EG ablesen kann. Hat halt noch niemand aufgestellt und macht auch keinen Sinn.
Die faktische Bedeutung der verwendeten Begrifflichkeiten wird vom Gericht fest gezurrt.

WasDennNun:

--- Zitat von: AndreasG am 24.06.2020 09:08 ---Letztlich liegt die Frage wie eingruppiert wird ja an der Einschätzung von "besondere Leistungen" "besondere Schwierigkeit und Bedeutung" "Spezialaufgaben" "Maß der Verantwortung".

Und da gibt es durchaus Interpretationsspielraum.

--- End quote ---
Es gibt unterschiedliche Rechtsmeinungen, die dann von einem Gericht fixiert werden.
Sieht aus wie Interpretationsspielraum ist es aber letztendlich nicht.

EDIT:
Was bei einem wohlwollender AG auch dazu führen kann, das man ein höheres Entgelt bekommt, als man eingruppiert ist.

Bastel:

--- Zitat von: AndreasG am 24.06.2020 09:08 ---
Letztlich liegt die Frage wie eingruppiert wird ja an der Einschätzung von "besondere Leistungen" "besondere Schwierigkeit und Bedeutung" "Spezialaufgaben" "Maß der Verantwortung".


--- End quote ---

Nein, dass sind alles unbestimmte Rechtsbegriffe.

Spid:

--- Zitat von: AndreasG am 24.06.2020 09:08 ---Offensichtlich ja nicht sonst würde es ja wesentlich weniger Beiträge hier geben in denen um Rat gefragt wird wie entsprechende Tätigkeiten einzuschätzen sind.

Auch wenn man sich auf Interamt die Stellenanzeigen durchliest gibt es für gleiche Tätigkeiten unterschiedliche Eingruppierungen.

Oder auch hier in dem Beispiel.

Letztlich liegt die Frage wie eingruppiert wird ja an der Einschätzung von "besondere Leistungen" "besondere Schwierigkeit und Bedeutung" "Spezialaufgaben" "Maß der Verantwortung".

Und da gibt es durchaus Interpretationsspielraum.

--- End quote ---

Es gibt keinen Interpretationsspielraum, da der AG nicht eingruppiert. TB sind entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert, die Rechtsmeinung des AG ist für die Eingruppierung unbeachtlich.

Navigation

[0] Message Index

[#] Next page

[*] Previous page

Go to full version