Hallo liebes Forum,
ich bin zum zweiten Mal schwanger und seit Kurzem im individuellen Beschäftigungsverbot.
Maßgeblich für die Bezüge im Beschäftigungsverbot ist der Durchschnitt der letzten 3 Monatsbezüge vor Beginn der Schwangerschaft. Die Schwangerschaft trat noch während meiner Elternzeit für Kind Nr. 1 ein. In diesen 3 Monatszeitraum fiel eine Beförderung (während der Elternzeit), die ich natürlich erst nach dem Wiedereinstieg (also schon schwanger) erhielt.
Rechnet man nun mit den letzten 3 Monatsbezügen vor der Schwangerschaft, erhält man zum Ergebnis ein deutlich geringeres Ergebnis für meine Bezüge bis zum Beginn des Mutterschutzes im Vergleich zu meinen aktuellen Bezügen, da die Mutterschutz-Zeit von Kind Nr. 1 berücksichtigt wird und noch der Zeitraum davor (keine Beförderung, weniger Familienzuschlag und auch keine Tariferhöhung).
Ist meine Rechnung korrekt? Oder wird die Beförderung doch noch berücksichtigt (gemäß § 21 Abs. 4 MuSchG)?
Meine aktuelle Besoldungsabrechnung enthielt noch keine Änderungen. Ich befürchte im kommenden Monat eine Verrechnung, sodass dann plötzlich paar Hundert Euro netto fehlen.
Vielen Dank!