Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Jugendpflege frei von Zeitzuschlägen?
Spid:
Was ist denn unklar?
WasDennNun:
--- Zitat von: Hortensienliebe am 24.06.2020 17:48 ---...dann bitte ich um Erläuterung!
--- End quote ---
Bis zur zeit der Vollzeitstelle ist es halt leider nur Mehrarbeit und sind es keine Überstunden.
ärgerlich und ein weitere Punkt der eigentlich aus der Welt geschafft hört.
Aber ver.di hat halt kein Herz für Teilzeit.
§ 7 Sonderformen der Arbeit
(6) Mehrarbeit sind die Arbeitsstunden, die Teilzeitbeschäftigte über die vereinbarte
regelmäßige Arbeitszeit hinaus bis zur regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit
von Vollbeschäftigten (§ 6 Abs. 1 Satz 1) leisten.
(7) Überstunden sind die auf Anordnung des Arbeitgebers geleisteten Arbeitsstunden, die über die im Rahmen der regelmäßigen Arbeitszeit von Vollbeschäftigten (§ 6 Abs. 1 Satz 1) für die Woche dienstplanmäßig bzw. betriebsüblich festgesetzten Arbeitsstunden hinausgehen und nicht bis zum Ende der folgenden
Kalenderwoche ausgeglichen werden
Spid:
Die unterschiedliche Behandlung von angeordneten Mehrarbeitsstunden und Überstunden ist durch die geänderte BAG-Rechtsprechung nicht mehr haltbar.
Hortensienliebe:
@wasdennnun
ist das nicht partiell aufgehoben?
https://gesundheit-soziales.verdi.de/++co++2c94f37a-7072-11e7-906f-525400f67940
Exekutor:
--- Zitat von: Spid am 24.06.2020 17:30 ---Nein.
--- End quote ---
Und wieder wird die geistige Reife deinerseits eindrucksvoll bewiesen. Bei Beleidigungen und wenn es darum geht andere vorzuführen bist du nicht so wortkarg. Es wäre ein einfaches gewesen, hier eine vernünftige und für den Laien verständliche Antwort zugeben. Hochmut kommt vor dem Fall.
Meine neu Stereotype wird in Zukunft folgende sein "Leiste einen sinnvollen und hilfreichen Beitrag, oder halte dich raus."
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